BG-Rechnungstexte
Rechnungstexte für den Blankopapierdruck
bg.rechnung (=ambulant)
bg.rechnung.st (=stationär)
Rechnungstexte für den Vordruck der Berufsgenossenschaften
bg.rechnung.VD (=ambulant)
bg.rechnung.st.VD (=stationär)
Hinweis: Für die Abrechnung der stationären Leistungen ist der Text bg.rechnung.st bzw. bg.rechnung.st.VD vorgesehen. Diese Rechnungstexte beinhalten den 15%igen Pauschalabzug nach §6 GOÄ für belegärztliche Leistungen.