GHG Praxisdienst Light - Rechtliches
Der GHG Praxisdienst Light erfüllt im Einklang mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) höchste Standards an Qualität, Datenschutz und Datensicherheit.
Auch wenn der GHG Praxisdienst Light im Gesundheitswesen eingesetzt wird, handelt es sich hierbei nicht um ein Medizinprodukt und/oder ein In-vitro-Diagnostikum im Sinne der Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über Medizinprodukte und/oder der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über Medizinprodukte und/oder der Verordnung (EU) 2017/746 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über In-vitro-Diagnostika. Die Module des GHG Praxisdienst Light dienen ausschließlich dazu, Daten zu übertragen, zu speichern und zu archivieren und sind nicht für die Diagnose, Verhütung, Überwachung, Vorhersage, Prognose, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Behinderungen oder der Untersuchung, Ersatz oder Veränderung der Anatomie oder eines physiologischen oder pathologischen Vorgangs oder Zustands vorgesehen.
Der GHG Praxisdienst Light wird in enger Zusammenarbeit mit der CompuGroup Medical auf Kompatibilität geprüft und validiert. Dabei fühlen wir uns höchsten ethischen Standards und Datenschutzrichtlinien verpflichtet. Die aktuellen Datenschutzbestimmungen von CGM MEDISTAR finden Sie
Die Zusatzvereinbarung für GHG Praxisdienst Light zum Softwarewartungs- und Supportvertrag mit CGM MEDISTAR finden Sie in dem folgenden PDF-Dokument:
Zusatzbedingungen für GHG Praxisdienst Light