Hinweis: Seit dem 01.07.2022 kann das Exemplar der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, das die Krankenkasse erhält, nur noch elektronisch übermittelt werden. Für die eAU finden Sie im Formular Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung neue Schaltflächen, die hier beschrieben sind.

Die Schaltflächen, die Ihnen im oberen Bereich angezeigt werden, sind unter Allgemeine Funktionen der Formulare beschrieben.

Erstbescheinigung/Folgebescheinigung