Heilmittelverordnung (Muster 13)
Das Formular Heilmittelverordnung (Heilmittel-VO - qvohm.qt) wird aus der Formularauswahl heraus mit einem Doppelklick oder der Eingabe der vorangestellten Nummer und <Return> aufgerufen.
Hinweis:
Die drei früher genutzten Formulare für Physio-, Ergo- und Stimm-, Sprech-, Sprachtherapie können nur noch zur Einsicht in alte Verordnungen genutzt werden.
Wurden für einen Patienten bereits Verordnungen mit dem neuen Formular erstellt, wird beim Aufruf des Formulars ein Vorschaltdialog angezeigt. In diesem können Sie auswählen, ob Sie einen neuen Verordnungsfall anlegen wollen, oder ob eine weitere Verordnung zu einem begonnenen Verordnungsfall erstellt werden soll.
Verordnungsfall statt Erst- und Folgeverordnung
Die Begriffe "Erstverordnung" und "Folgeverordnung" gibt es in der bisherigen Form nicht mehr. Stattdessen wird vom "Verordnungsfall" gesprochen. Zu einem Verordnungsfall gehören alle Verordnungen, die für denselben Heilmittelbereich, die gleiche Diagnose (erste drei Stellen der ICDs identisch), dieselbe Diagnosegruppe und dieselbe LANR erstellt werden. Außerdem darf die letzte Verordnung des Verordnungsfalls nicht länger als sechs Monate zurückliegen.
Erstellt man eine weitere Verordnung auf Basis einer älteren Verordnung und nimmt Änderungen an diesen Angaben vor, wird dies vom Programm erkannt und automatisch ein neuer Verordnungsfall angelegt.