Meldebogen Ambulante Behandlung im Krankenhaus
Ambulanzen von Krankenhäusern sind nach §116b SGB V verpflichtet, den Krankenkassen die durchgeführten Leistungen der ambulanten Behandlung zu melden. Hierfür kann dieses Formular verwendet werden.
Mithilfe des Formulars werden die durchgeführten Leistungen per E-Mail im Excel-Format an die beteiligten Krankenkassen übertragen. Voraussetzung für die Verwendung des Formulars ist ein eingerichteter E-Mail-Account (z. B. per Microsoft Outlook) sowie Microsoft Excel.
Das Meldeformular Ambulante Behandlung im Krankenhaus (Amb.Behandlu - me_kh.qt) wird aus der Formularauswahl heraus mit einem Doppelklick oder der Eingabe der vorangestellten Nummer und <Return> aufgerufen.