Die integrierte Versorgung ist eine Versorgungsform, die der Gesetzgeber zum 1. Januar 2004 eingeführt hat (§140 a ff. SGB V).
Ziel ist es, durch die Zusammenarbeit von Leistungserbringern aus verschiedenen Sektoren (Vertragsärzte, Krankenhäuser etc.) und/oder Fachgruppen (Hausärzte, Fachärzte) die Qualität der Patientenversorgung auf ökonomisch sinnvolle Weise zu erhöhen.

Das Modul Integrierte Versorgung unterstützt Praxen und Patienten bei der Teilnahme an IV-Programmen. Wie ein Kompass hilft es Ihnen, den Weg zu den besten Verträgen zu finden, betroffene Patienten auszuwählen und relevante Informationen gezielt abzurufen.