Leistungen und Diagnosen, die für Teilnehmer an Kollektiv-/Selektivverträgen erbracht bzw. dokumentiert werden, müssen von Ihnen in den medizinischen Daten mit der Zeilentyperweiterung „7“ erfasst werden (also L7 und D7). Dauerdiagnosen werden weiterhin in *-Zeilen erfasst und gelten ggf. auch in der KV-Abrechnung.

Hinweis: Geben Sie die Leistungsziffern in den medizinischen Daten immer so ein, wie im Vertrag angegeben.

Wenn neben den Leistungen im Rahmen von Kollektiv-/Selektivverträgen auch Leistungen erbracht werden sollen, die über die KV abzurechnen sind, so sind diese wie gewohnt in L-Zeilen und die zugehörigen Diagnosen in D-Zeilen zu erfassen.

Außerdem ist der passende Krankenschein in der Krankenscheinabgabe einzutragen.