PTV Download
Über das Register Download PTVs können Sie im 1. Schritt mittels der Schaltfläche [Aktualisieren] die für Ihren ICode bereitstehenden PTVs abrufen. Bei Betätigung wird eine Onlineverbindung zum HÄVG-Server hergestellt, d.h. in diesem Moment werden alle PTVs von dem HÄVG-Server abgerufen, die Ihnen von der HÄVG zur Verfügung gestellt werden.
Nach dem erfolgreichen Abruf werden die einzelnen PTVs in der Tabelle unter Schritt 1 dargestellt.
Hinweis: Stellen Sie sicher, dass Sie zu diesem Zeitpunkt online sind und Ihr HzV-OnlineKey (USB) eingesteckt ist und vom System erkannt wurde.
Nach dem erfolgreichen Abruf werden die einzelnen PTVs in der Tabelle unter Schritt 1 dargestellt.
Erläuterung der Spalten:
VERTRAG: Vertragsname (Name wird von der HÄVG bereitgestellt).
STATUS: Angabe, ob das bereitstehende PTV von Ihnen bereits importiert wurde oder nicht.
LANR: Angabe Ihrer LANR.
QUARTAL/JAHR/VERS: Angabe des Quartals, für welches das PTV importiert wird; Angabe der Version eines PTVs.
DATUM/UHRZEIT: Angabe von Datum/Uhrzeit des jeweiligen Abrufs.
Nach dem erfolgreichen Abruf der bereitstehenden PTVs können Sie diese durch entsprechendes Anhaken der Checkboxen auswählen. Die Schaltfläche [Download starten] lädt die ausgewählten PTVs auf Ihren Praxisrechner herunter. Erfolgreich heruntergeladene PTVs werden automatisch unter Schritt 2 gelistet.
Vor dem Import der PTVs haben Sie die Möglichkeit, die zuvor heruntergeladenen PTVs gegen die Patientenstammdaten in CGM MEDISTAR abzugleichen. Dieser Prüflauf soll Ihnen zeigen, welche Daten sich beim Import des PTVs ändern bzw. aktualisieren. Final geprüfte PTVs werden automatisch unter Schritt 3 (Register Import PTVs) gelistet und können in vom eines Prüfprotokolls angesehen werden.
Um den Prüflauf zu starten, haken Sie die entsprechenden Checkboxen an und klicken Sie auf [Prüflauf starten]:
Um das Prüfprotokoll aufzurufen, rufen Sie das Register Import PTVs auf und klicken Sie auf das Protokoll-Symbol unter Schritt 3.
Achtung: Schauen Sie Ihre Prüfprotokolle eingehend an und starten Sie erst anschließend den Import.
Beim Import werden nur die Patientenstatus aktualisiert, die in der Rubrik
"Normale Teilnahmemeldungen" gelistet sind.
In den Rubriken "Besondere Teilnahmemeldungen und "Nicht gefundene
Patienten" kann keine automatische Aktualisierung erfolgen, d.h.
die Patienten in diesen Rubriken müssen im Anschluss manuell aktualisiert
werden.
Das Prüfprotokoll wird anschließend im Browser geöffnet und besteht aus einer Übersichtsseite (1. Seite) und einer Detailansicht (ab Seite 2).
Aufbau des Prüfprotokolls Seite 1:
Basisdaten = Auflistung der Basisdaten wie Vertragsbezeichnung, Quartalsangabe, Datumsangabe des durchgeführten Prüflaufs
( A ) Normale Teilnahmemeldungen:
Unveränderte Teilnehmer | Bereits eingeschriebene Patienten, bei denen sich nichts am Vertragsstatus und den Teilnahmezeiträumen geändert hat. |
Neu eingeschriebene Teilnehmer | Neu eingeschriebene Patienten. Diese Patienten müssen ab dem 1. Tag des Quartals, für welches der Infobrief gilt, über den Kollektiv-/Selektivvertrag abgerechnet werden. |
Neu beendete Teilnehmer | Die Teilnahme des Patienten wurde im Laufe des Vorquartals, für welches das Patiententeilnehmerverzeichnis gilt, beendet. Diese Patienten müssen nach dem Ende der Teilnahme an einem Kollektiv-/Selektivvertrag über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet werden. |
In Prüfung befindliche Teilnehmer | Patienten, für die eine Teilnahme angefragt wurde. Die Patienten nehmen noch nicht an einem Kollektiv-/Selektivvertrag teil und müssen über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet werden. |
Neu abgelehnte Teilnehmer | Die Krankenkasse hat die Teilnahme des Patienten an einem Kollektiv-/Selektivvertrag abgelehnt. Die erbrachten Leistungen müssen über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet werden. |
( B ) Besondere Teilnahmemeldungen
z. B. Stornierungen, rückwirkende Einschreibungen oder rückwirkende Beendigungen.
Beispiel
für eine rückwirkende Einschreibung eines Patienten in eine Kollektiv-/Selektivvertrag:
Mit dem Patiententeilnehmerverzeichnis
für das 2. Quartal 2018 wird ein Patient rückwirkend zum 1. Januar 2018
in den Vertrag eingeschrieben.
Beispiel
für eine weit rückwirkende Beendigung der Teilnahme eines Patienten an einem Kollektiv-/Selektivvertrag:
Mit dem Patiententeilnehmerverzeichnis
für das 2. Quartal 2018 wird die Teilnahme eines Patienten rückwirkend
zum 30. Juni 2017 beendet.
Besondere Teilnahmemeldungen sind zwar anhand der Versichertennummer und dem Geburtsdatum eindeutig zuordenbar, allerdings werden die Teilnahmeinformationen aus dem aktuellen PTV in diesen Fällen nicht importiert. Denn bei besonderen Teilnahmemeldungen liegen Differenzen zwischen den Teilnahmeinformationen in CGM MEDISTAR und dem PTV vor, die vergütungsrelevante Auswirkungen haben können. Schauen Sie sich diese Fälle genau an und bearbeiten die Fälle entsprechend manuell nach.
( C ) Nicht gefundene Patienten
Patienten, die im PTV aufgelistet werden, aber nicht in CGM MEDISTAR gefunden werden
Patienten, die in CGM MEDISTAR den Status „Beantragt“ oder „Aktiviert“ tragen, allerdings im Patiententeilnehmerverzeichnis nicht aufgelistet sind.
Nicht gefundene Patienten können beim Import nicht eindeutig identifiziert und deshalb nicht importiert werden. Wurde ein Patient nicht eindeutig identifiziert, so stimmen in der Regel die Patientenstammdaten in CGM MEDISTAR und im PTV nicht überein oder die Teilnahmeanfrage ist noch ausstehend. Die Teilnahmeinformationen für nicht gefundene Patienten müssen deshalb manuell bearbeitet werden.
( D ) Prognose der Teilnehmerzahl vor dem Import / nach dem Import der normalen Teilnahmemeldungen
Neben den unterschiedlichen Teilnahmemeldungen zeigt der Prüflauf-Bericht eine Prognose an. Diese Prognose gibt Auskunft darüber, wie viele Patienten vor und nach dem Import der normalen Teilnahmemeldungen an dem jeweiligen Kollektiv-/Selektivvertrag teilnehmen (Teilnehmer mit dem Vertragsstatus „Aktiviert“).
Die Prognose im Prüflauf-Bericht ist nur dann mit der Zahl „Gesamtübersicht aller Einschreibungen“ der 1. Seite des e-Infobriefs vergleichbar, wenn keine besonderen Teilnahmemeldungen und nicht gefundenen Patienten vorliegen.