Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln
Heilmittel
Plausibilitätsprüfung: Bei Praxen, die an dem Vertrag der AOK BW (oder weiteren Kollektiv-/Selektivverträgen) teilnehmen, wird die Heilmittelverordnung gemäß der Forderung der AOK und der HÄVG bei eingeschriebenen AOK-Patienten vor dem Druck auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Eine manuelle Eingabe von Heilmitteln ist nicht erlaubt, die Verordnung muss über den Heilmittelkatalog erfolgen.
Hilfsmittel
Die Verordnung von Hilfsmitteln für Kollektiv-/Selektiv-Vertragsteilnehmer
ist im Rezept immer über das Symbol durchzuführen, da dort der Hilfsmittelkatalog des Vertrags hinterlegt
ist.
Unabhängig vom Vertrag wird für Hilfsmittel immer eine M7-Zeile in die medizinischen Daten geschrieben, die aber weder die Statistik beeinflusst noch bei der Kollektiv-/Selektivvertrags-Abrechnung berücksichtigt wird.