Nachdem die Krankenkasse den Antrag des Patienten genehmigt hat, müssen Sie im HZVPI-Dialog über die entsprechende Aktion seine Teilnahme aktivieren.

Hinweis: Bei Verträgen ohne Online-Funktion muss auf die Rückmeldung der Krankenkasse gewartet werden. Oft verschicken die Kassen am Anfang des Quartals Listen, in denen alle Patienten stehen, die für die Teilnahme an einem Kollektiv-/Selektivvertrag berechtigt sind.

Haben Sie diese Liste vorliegen, müssen Sie den Patientenvertrag in CGM MEDISTAR  noch aktivieren, sonst können Sie nicht für die Kollektiv-/Selektivverträge dokumentieren und abrechnen.

hzvpi teilnahme aktivieren.gif

Klicken Sie auf Teilnahme aktivieren und bestätigen Sie mit dem GO-Button go-button.gif.

Im folgenden Dialog geben Sie das Datum des Teilnahmebeginns ein:

hzvpi teilnahmebeginn eingeben.gif

Hinweis: Geben Sie hier unbedingt das korrekte Datum ein (Quartalsanfang des bewilligten „Startquartals“)! Die Abrechnung von Leistungen (L7) im Rahmen der HzV-Behandlung ist erst ab dem hier gewählten Datum möglich!

Nach Einschreibung und Aktivierung des Patienten finden Sie zwei neue Zeilen in den medizinischen Daten: Eine /-Zeile, in der die Teilnahmeerklärung abgelegt ist, die Sie mit einem Doppelklick erneut anzeigen lassen können, und eine K0-Zeile, die das Datum des Teilnahmebeginns sowie das Kürzel des Vertrags und die LANR des Arztes enthält:

hzvpi md-zeilen nach patienteneintragung.gif

 

Hinweis: Anders als bei den Hausarztverträgen haben Sie bei den Facharztverträgen die Möglichkeit, Leistungen und Diagnosen sofort nach dem Druck der Teilnahmeerklärung zu dokumentieren und abzurechnen.

Sie benötigen zwar ebenfalls eine Bestätigung der Krankenkasse, jedoch können Sie den Patienten auch ohne diese schon abrechnen, da die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass der Patient sich beim Facharzt nur einmal vorstellt.