Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte eGK
Sie können die Daten von der eGK direkt in CGM MEDISTAR übernehmen.
Geben Sie VK in die Kommandozeile ein (alternativ: Index > Praxis/Patient > Patientendaten > Registrierung Versichertenkarte).
Sie werden dazu aufgefordert, die eGK in das Kartenlesegerät zu stecken. Ist der Einlesevorgang abgeschlossen, werden Sie aufgefordert, die Karte zu entnehmen.
Hinweis: Der Service CGM CARDTRUST hilft, Chipkartenmissbrauch zu verhindern: Wenn die Chipkarte trotz entsprechendem Gültigkeitsdatum auf der KVK laut Krankenkasse nicht mehr gültig ist (z. B. weil der Patient die Krankenkasse gewechselt hat), erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis. Sie können dann direkt bei der Krankenkasse nachfragen und die Chipkarte ablehnen oder dennoch akzeptieren.
Die Daten der Versichertenkarte werden in das Programm übertragen und oben im Bereich Chip-Karte angezeigt.
Hinweis: Unter Umständen erhalten Sie die Meldung Die Kassendatei enthält keinen Eintrag zum IK der Karte. Gehen Sie dann wie unter Die Kassendatei enthält keinen Eintrag zum IK der Karte beschrieben vor.
Möchten Sie eine eGK einlesen, deren Kasse nicht mehr gültig ist, erhalten Sie eine entsprechende Meldung. In diesem Fall ist es noch möglich, Leistungen in die medizinischen Daten einzutragen und Formulare auszudrucken, jedoch ist eine Abrechnung dieses Behandlungsfalles über die Quartalsabrechnung nicht möglich!
Wenn der Patient eine eGK seiner neuen Krankenversicherung vorgelegt hat, führen Sie einen Kassenwechsel mit Datum zum Quartalsanfang durch. Erst dann ist die Abrechnung zu Lasten der neuen Krankenversicherung möglich. Fehlt zum Quartalsende ein gültiger Versicherungsnachweis, steht es Ihnen frei, die Leistungen privat in Rechnung zu stellen.
Hinweis: Wird eine Kasse aufgelöst und hat in der so genannten Kostenträgerstammdatei keinen Nachfolger, wird folgende Meldung angezeigt: "Der bisherige Kostenträger wird zum Ende des Quartals aufgelöst. Durch das Einlesen der neuen Versichertenkarte wird gemäß den Vorgaben der KBV ein Wechsel des Versicherungsverhältnisses mit Wirkung zum Quartalsanfang eingeleitet."
Kein Patient wird gefunden
Wird der Patient nicht gefunden, müsste aber in der Patientendatei vorhanden sein, können Sie ihn suchen. Die Daten der Karte werden dabei bereits vorgeschlagen. Tragen Sie den gesuchten Namen im Bereich Patienten-Suche ein und klicken Sie auf [Suchen].
Die Daten des zuerst gefundenen Patienten werden im Bereich Patientendatei angezeigt. Werden mehrere Patienten mit diesem Namen gefunden, können Sie über die Pfeilschaltflächen zwischen diesen blättern.
Ist der Patient definitiv neu, klicken Sie auf [Neuer Patient]. Sie gelangen in die Patientenstammdaten. Die Daten der Karte sind bereits eingetragen und können von Ihnen ergänzt werden.
Ein Patient wird gefunden
Wenn ein Patient gefunden wurde, werden die Patientendaten im Bereich Patientendatei angezeigt. Wenn mehrere mögliche Patienten gefunden werden (Name, Vorname, Geburtsdatum sind identisch) können Sie den passenden aus der Liste unten rechts wählen.
Klicken Sie auf [Registrieren], um den Einlesevorgang abzuschließen. Bei abweichenden Daten werden Sie gefragt, ob Sie die Daten der eGK mit den Patientendaten abgleichen möchten (die Patientendaten werden mit den eGK-Daten überschrieben!).
Hinweis: Sollte das Versicherungsverhältnis der Karte von dem manuell erfassten abweichen (z. B. andere Kasse), erhalten Sie entsprechende Meldung, siehe Kassenkorrektur / Kassenwechsel.
Hinweis: Beim Drucken von amtlichen Formularen werden die auf der eGK befindliche Adresse gedruckt, auch wenn diese von der in den Patientendaten erfassten Adresse abweicht.
Ist noch kein Krankenschein für den Patienten für das Quartal eingetragen, gelangen Sie in die Krankenscheinabgabe, wo Sie einen Schein eintragen können.
Hinweis: Wenn bei einem Patienten, der bereits einen Krankenschein in der Krankenscheinabgabe eingetragen hat, die Versichertenkarte zum ersten Mal im Quartal registriert wird, erfolgt folgender Hinweis: Ersatzverfahren: Schein nicht mehr notwendig. Vernichten Sie in diesem Fall den papierenen Schein möglichst sofort.