Ersatzverfahren
Beim Ersatzverfahren und in allen Fällen, in denen keine Versichertenkarte vorgelegt wird oder werden kann, muss die Eingabe, Speicherung und Übertragung sämtlicher vorhandener Versichertendaten in die Abrechnung ermöglicht werden.
Ergänzen Sie ggf. fehlende Angaben in den Patientenstammdaten (aufrufbar mit dem Kommando AP).
Erforderliche Mindestangaben:
Bereich Patient:
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Geschlecht
- PLZ
Bereich Kostenträger:
- IK
- Status
Bereich Versichertenkarte:
- falls zutreffend: DMP
- falls zutreffend: Bes. Personengruppe
Hinweis: Zur genauen Handhabung des Ersatzverfahrens wenden Sie sich an Ihre zuständige KV, da es hier unterschiedliche Vorgehensweisen gibt.
Wann kommt das Ersatzverfahren in Anwendung?
Das Ersatzverfahren kommt dann zur Anwendung, wenn die eGK zwar vorliegt, die Daten aus technischen Gründen jedoch nicht eingelesen werden können und ersatzweise manuell erfasst werden. Dies ist der Fall, wenn
- Versicherte darauf hinweisen, dass sich die Krankenkasse oder die Versichertenart geändert hat, die eGK dies jedoch noch nicht berücksichtigt,
- die Karte oder eine für das Einlesen erforderliche Komponente defekt ist,
- für Hausbesuche kein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung steht.
Ausnahme: Wird im Notfall keine eGK vorgelegt, darf direkt das Ersatzverfahren angewendet werden
Quelle: https://www.kbv.de/html/egk.php