Abrechnung von COVID-19 Impfungen bei privat versicherten Patienten
Der Bund hat gemeinsam mit den kassenärztlichen Vereinigungen der einzelnen Bundesländer beschlossen, dass sämtliche COVID-19 Schutzimpfungen, ob für Kassenpatienten, Privatpatienten oder nicht versicherte Personen, über die KV abgerechnet werden.
In CGM MEDISTAR muss zu diesem Zweck der Privatpatient, für den die COVID-19 Schutzimpfung abgerechnet werden soll, mit einer gesetzlichen Krankenversicherung "Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)" dupliziert werden:
- Geben Sie DP in die Kommandozeile ein (alternativ: Index > Praxis/Patient > Patientendaten > Patientendaten duplizieren).
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Klicken Sie in den duplizierten Patientenstammdaten im Bereich Kostenträger auf [Kassenindex]:
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Wählen Sie im Suchfenster das "Bundesamt für Soziale Sicherung" mit der IK-Nummer 103609999 (Stand 01.07.2021, Quelle https://www.kbv.de/html/1150_51957.php) aus:
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Speichern Sie Ihre Auswahl mit Klick auf [Übernehmen] und im Folgefenster mit [OK].
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Wählen Sie nun noch im Bereich Kostenträger den Status Mitglied (M) aus.
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Speichern Sie den duplizierten Patienten mit [OK].
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Anschließend öffnet sich die Scheinabgabemaske, in der Sie einen Ersatzschein anlegen (K).
Die Abrechnung erfolgt wie gewohnt über eine Diagnose mit korrektem ICD-10-Kode und die passenden Gebührenordnungspositionen.
Tipp: Sie können sich einen Patientenmarker erstellen (Kommando IPAM), um zu verdeutlichen, dass es sich um ein Patientenduplikat für die Abrechnung der COVID-19 Schutzimpfung handelt. So können Sie Verwechselungen vorbeugen.