Der Basistarif: Was ist das eigentlich?
Ein Anliegen des "GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes" (GKV-WSG) besteht darin, allen Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu einer bezahlbaren Krankenversicherung zu verschaffen.
Deshalb wird in der PKV zum 01. Januar 2009 ein Basistarif eingeführt, der den bisherigen Standardtarif der Privatversicherungen ersetzt. Der Basistarif enthält ein Leistungsangebot, das dem der GKV vergleichbar ist. Die Höhe der Beiträge des Basistarifs richtet sich nur nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht des Versicherungsnehmers, nicht nach dem Gesundheitsstatus. Es besteht wie bei der GKV ein so genannter Kontrahierungszwang, das heißt eine gesetzliche Verpflichtung der privaten Versicherungsunternehmen, Versicherte aufzunehmen. Risikoausschlüsse oder -zuschläge gibt es im Basistarif nicht.
Der Basistarif folgt immer den Vorgaben für die gesetzlichen Krankenkassen. Werden dort Leistungen gekürzt, dann gilt das auch für den Basistarif. Mag der Basistarif somit in vielerlei Hinsicht den gesetzlichen Krankenkassen nahe stehen, so unterscheidet er sich von diesen allerdings in der Höhe des Beitrags.
Beiträge
Der Beitrag in der GKV hängt immer von der Höhe des Einkommens ab. Steigt das Einkommen, dann steigt auch der Beitrag. Entsprechend sinkt der Beitrag, wenn das Einkommen sinkt. Und der Basistarif? Hier ist die Höhe des Beitrags nicht abhängig vom Einkommen, sondern - wie in der PKV üblich - abhängig von den versicherten Leistungen, vom Eintrittsalter und vom Geschlecht. Nur so genannte Vorerkrankungen bei Versicherungsbeginn spielen beim Basistarif keine Rolle: individuelle Risikozuschläge werden - anders als ansonsten in der PKV - nicht erhoben. Der Gesetzgeber hat vorgegeben, dass der Basistarif eine maximale Beitragshöhe nicht überschreiten darf. Diese entspricht immer dem durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV (2008 rund 535 Euro/Monat). Mehr muss ein Versicherter im Basistarif nicht bezahlen.
Würde die Bezahlung eines solchen Beitrags Hilfebedürftigkeit im Sinne der Sozialhilfe oder der Grundsicherung für Arbeitssuchende auslösen, stellen weitere Regelungen sicher, dass die Betroffenen nicht finanziell überfordert werden.
Die Versicherten können in Zukunft leichter zwischen den Versicherungsunternehmen wechseln. Dazu werden die Altersrückstellungen der Versicherten bei einem Wechsel der Versicherung im Umfang des Basistarifs mit übertragen.
Folgend ein Überblick über die Leistungen
Leistung (Auszug) |
Basistarif (BTN/BTB |
Arztwahl |
Vertragsärzte / -zahnärzte der GKV |
Krankenhauswahl |
Vertragskrankenhäuser der GKV |
Ambulante Leistungen |
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Ärztliche Behandlung |
100%, bis max. 1,8facher Satz der GO' |
Psychotherapie |
100% der im Rahmen eines Gutachterverfahrens nach GKV-Richtlinien anerkannter Therapie, bis max. 1,8facher Satz GOP |
Soziotherapie bei schweren psychischen Erkrankungen zur Vermeidung einer Krankenhausbehandlung |
100%, bis 120 Stunden innerhalb von 3 Jahren |
Häusliche Krankenpflege zur Vermeidung einer Krankenhausbehandlung |
100%, bis zu 4 Wochen je Versicherungsfall |
Haushaltshilfe in Notfällen bei unter 12-jährigem oder behindertem Kind |
100%, bis zu den für GKV-Versicherte vorgesehenen Grenzen |
Arznei- und Verbandmittel |
100% in den von der GKV vorgesehenen Grenzen |
Heilmittel |
100%, nach Heilmittelverzeichnis und durch von GKV zugelassene Therapeuten |
Hilfsmittel |
100%, nach Hilfsmittelverzeichis der GKV |
Speziell. Sehhilfen |
Brillengläser bis zu Festbeträgen der GKV für Kinder/Jugendliche, Erwachsene nur
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Medizinische Vorsorgeleistungen |
100% unter bestimmten Voraussetzungen |
Ambulante Rehabilitation |
100%, max. 20 Tage alle 4 Jahre |
Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation |
100%, max. 20 Tage alle 4 Jahre |
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung |
100% unter bestimmten Voraussetzungen |
Fahrkosten |
100% unter bestimmten Einschränkungen |
Schwangerschaft und Entbindung |
100% |
Künstliche Befruchtung |
50% unter bestimmten Voraussetzungen |
Empfängnisverhütung |
100% Beratung; bis unter 20 Jahre auch Verhütungsmittel |
Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation |
100% unter bestimmten Einschränkungen |
Zahnbehandlung und -ersatz, Kieferorthopädie |
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Zahnärztliche Behandlung |
100% bis max. 2,0facher Satz der GOÄ und unter best. Einschränkungen |
Zahnersatz |
50%-65% der befundbezogenen Festbeträge; bei unzumutbarer Belastung auch mehr |
Kieferorthopädie |
Nur für Kinder/Jugendliche; 80% (mehrere Kinder gleichzeitig in Behandlung 100%) |
Selbstbeteiligungen |
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Für ambulante und zahnärztliche Leistungen |
Diverse Zuzahlungen; vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung (0, 300, 600, 900 oder 1.200 Euro) |
Stationäre Leistungen |
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Krankenhausbehandlung |
100% Allgemeine Krankenhausleistungen |
Medizinische Vorsorgeleistungen |
Max. 3 Wochen alle 4 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen |
Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter |
Max. 3 Wochen alle 4 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen |
Anschlussheilbehandlung und Rehabilitation |
Max. 3 Wochen alle 4 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen |
Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter |
Max. 3 Wochen alle 4 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen |
Stationäre Hospizleistung |
Unter GKV Voraussetzungen |
Tagegelder |
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Krankentagegeld für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit |
Ab 43. Tag, maximal 70% des Brutto- bzw. 90% des Nettoeinkommens oder -gewinns; wegen derselben Krankheit für max. 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren |
Mutterschaftsgeld |
13 EUR/Kalendertag für 6 Wochen vor bis 8 Wochen (bei Mehrlings- und Frühgeburt 12 Wochen) nach dem Entbindungstag |
Auslandsbehandlung |
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bei vorübergehendem Aufenthalt in |
EU/EWR/Schweiz |
Ambulante Heilbehandlungen |
80%, maximal die im Inland vergleichbare Leistung |
Stationäre Heilbehandlung |
100% nach vorheriger schriftlicher Leistungszusage |
Rücktransport |
keine Erstattung |