Ein Anliegen des "GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes" (GKV-WSG) besteht darin, allen Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu einer bezahlbaren Krankenversicherung zu verschaffen.

Deshalb wird in der PKV zum 01. Januar 2009 ein Basistarif eingeführt, der den bisherigen Standardtarif der Privatversicherungen ersetzt. Der Basistarif enthält ein Leistungsangebot, das dem der GKV vergleichbar ist. Die Höhe der Beiträge des Basistarifs richtet sich nur nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht des Versicherungsnehmers, nicht nach dem Gesundheitsstatus. Es besteht wie bei der GKV ein so genannter Kontrahierungszwang, das heißt eine gesetzliche Verpflichtung der privaten Versicherungsunternehmen, Versicherte aufzunehmen. Risikoausschlüsse oder -zuschläge gibt es im Basistarif nicht.

Der Basistarif folgt immer den Vorgaben für die gesetzlichen Krankenkassen. Werden dort Leistungen gekürzt, dann gilt das auch für den Basistarif. Mag der Basistarif somit in vielerlei Hinsicht den gesetzlichen Krankenkassen nahe stehen, so unterscheidet er sich von diesen allerdings in der Höhe des Beitrags.

Beiträge

Der Beitrag in der GKV hängt immer von der Höhe des Einkommens ab. Steigt das Einkommen, dann steigt auch der Beitrag. Entsprechend sinkt der Beitrag, wenn das Einkommen sinkt. Und der Basistarif? Hier ist die Höhe des Beitrags nicht abhängig vom Einkommen, sondern - wie in der PKV üblich - abhängig von den versicherten Leistungen, vom Eintrittsalter und vom Geschlecht. Nur so genannte Vorerkrankungen bei Versicherungsbeginn spielen beim Basistarif keine Rolle: individuelle Risikozuschläge werden - anders als ansonsten in der PKV - nicht erhoben. Der Gesetzgeber hat vorgegeben, dass der Basistarif eine maximale Beitragshöhe nicht überschreiten darf. Diese entspricht immer dem durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV (2008 rund 535 Euro/Monat). Mehr muss ein Versicherter im Basistarif nicht bezahlen.

Würde die Bezahlung eines solchen Beitrags Hilfebedürftigkeit im Sinne der Sozialhilfe oder der Grundsicherung für Arbeitssuchende auslösen, stellen weitere Regelungen sicher, dass die Betroffenen nicht finanziell überfordert werden.

Die Versicherten können in Zukunft leichter zwischen den Versicherungsunternehmen wechseln. Dazu werden die Altersrückstellungen der Versicherten bei einem Wechsel der Versicherung im Umfang des Basistarifs mit übertragen.

Folgend ein Überblick über die Leistungen

Leistung (Auszug)

Basistarif (BTN/BTB

Arztwahl

Vertragsärzte / -zahnärzte der GKV

Krankenhauswahl

Vertragskrankenhäuser der GKV

Ambulante Leistungen

Ärztliche Behandlung

100%, bis max. 1,8facher Satz der GO'

Psychotherapie

100% der im Rahmen eines Gutachterverfahrens nach GKV-Richtlinien anerkannter Therapie, bis max. 1,8facher Satz GOP

Soziotherapie bei schweren psychischen Erkrankungen zur Vermeidung einer Krankenhausbehandlung

100%, bis 120 Stunden innerhalb von 3 Jahren

Häusliche Krankenpflege zur Vermeidung einer Krankenhausbehandlung

100%, bis zu 4 Wochen je Versicherungsfall

Haushaltshilfe in Notfällen bei unter 12-jährigem oder behindertem Kind

100%, bis zu den für GKV-Versicherte vorgesehenen Grenzen

Arznei- und Verbandmittel

100% in den von der GKV vorgesehenen Grenzen

Heilmittel

100%, nach Heilmittelverzeichnis und durch von GKV zugelassene Therapeuten

Hilfsmittel

100%, nach Hilfsmittelverzeichis der GKV

Speziell. Sehhilfen

Brillengläser bis zu Festbeträgen der GKV für Kinder/Jugendliche, Erwachsene nur

  • bei Sehstärkeänderung, wenn sie bereits vor einem Alter von 14 eine Brille benötigt haben,

  • bei besonderer Sehschwäche/Blindheit

  • im Regelfall keine Kontaktlinsen

Medizinische Vorsorgeleistungen

100% unter bestimmten Voraussetzungen

Ambulante Rehabilitation

100%, max. 20 Tage alle 4 Jahre

Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation

100%, max. 20 Tage alle 4 Jahre

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

100% unter bestimmten Voraussetzungen

Fahrkosten

100% unter bestimmten Einschränkungen

Schwangerschaft und Entbindung

100%

Künstliche Befruchtung

50% unter bestimmten Voraussetzungen

Empfängnisverhütung

100% Beratung; bis unter 20 Jahre auch Verhütungsmittel

Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation

100% unter bestimmten Einschränkungen

Zahnbehandlung und -ersatz, Kieferorthopädie

Zahnärztliche Behandlung

100% bis max. 2,0facher Satz der GOÄ und unter best. Einschränkungen

Zahnersatz

50%-65% der befundbezogenen Festbeträge; bei unzumutbarer Belastung auch mehr

Kieferorthopädie

Nur für Kinder/Jugendliche; 80% (mehrere Kinder gleichzeitig in Behandlung 100%)

Selbstbeteiligungen

Für ambulante und zahnärztliche Leistungen

Diverse Zuzahlungen; vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung (0, 300, 600, 900 oder 1.200 Euro)

Stationäre Leistungen

Krankenhausbehandlung

100% Allgemeine Krankenhausleistungen

Medizinische Vorsorgeleistungen

Max. 3 Wochen alle 4 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen

Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter

Max. 3 Wochen alle 4 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen

Anschlussheilbehandlung und Rehabilitation

Max. 3 Wochen alle 4 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen

Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter

Max. 3 Wochen alle 4 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen

Stationäre Hospizleistung

Unter GKV Voraussetzungen

Tagegelder

Krankentagegeld für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit

Ab 43. Tag, maximal 70% des Brutto- bzw. 90% des Nettoeinkommens oder -gewinns; wegen derselben Krankheit für max. 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren

Mutterschaftsgeld

13 EUR/Kalendertag für 6 Wochen vor bis 8 Wochen (bei Mehrlings- und Frühgeburt 12 Wochen) nach dem Entbindungstag

Auslandsbehandlung

bei vorübergehendem Aufenthalt in

EU/EWR/Schweiz

Ambulante Heilbehandlungen

80%, maximal die im Inland vergleichbare Leistung

Stationäre Heilbehandlung

100% nach vorheriger schriftlicher Leistungszusage

Rücktransport

keine Erstattung