Elektronische Patientenakte (ePA)
Seit dem 1. Januar 2021 haben alle gesetzlich Versicherten Anspruch auf eine elektronische Patientenakte (ePA).
Die Einrichtung und Nutzung einer ePA ist für die Patienten freiwillig und ermöglicht ihnen, jederzeit und überall online auf ihre Gesundheitsdaten zuzugreifen. Die Datenhoheit liegt immer einzig und allein bei den Patienten, d.h. sie können jederzeit selbst festlegen, welche medizinischen Informationen auf der ePA gespeichert werden und wer wie lange auf sie zugreifen darf.
Zugang zu ihrer elektronischen Akte erhalten die Patienten über eine von ihrer Krankenkasse zum Download bereitgestellte App, die sie z. B. auf ihrem Smartphone oder Tablet installieren können, aber auch Versicherte ohne mobiles Endgerät können die ePA nutzen. Mittels ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und einer PIN von ihrer Krankenkasse können sie ihre elektronische Patientenakte beim Arztbesuch über das Kartenterminal vom Arzt selbst oder Praxismitarbeitern befüllen lassen.
Die Einbindung der ePA-Funktionalität ermöglicht Ihnen den komfortablen Zugriff auf die ePA aus CGM MEDISTAR heraus.
Das ePA-Icon oberhalb der medizinischen Daten eines Patienten zeigt Ihnen den jeweiligen ePA-Status des Versicherten an:
Icon | Bedeutung |
---|---|
![]() |
Der ePA-Status wurde nicht abonniert. |
![]() |
Der ePA-Status wird abgerufen. |
![]() |
Die ePA ist inaktiv. |
![]() |
Es liegt keine Zugriffsberechtigung vor. |
![]() |
Es liegt eine Zugriffsberechtigung vor. |
![]() |
Die vorhandene Zugriffsberechtigung läuft in Kürze ab. |
![]() |
Beim Statusabruf ist ein Fehler aufgetreten. |