?ICD: A01.0 meldepflichtig / ?ICD: A00.0 sehr selten, meldepflichtig
Info:
Innerhalb der KV-Abrechnung erscheinen ggf. nach dem Abrechnungsschritt "Erstellung Abrechnungsdatei" auf dem Fehlerprotokoll die folgenden Hinweise, die nicht abrechnungsrelevant sind. Sie haben folgende Bedeutung:
"?ICD: A01.0 meldepflichtig": Bei dem Hinweis handelt es sich um eine meldepflichtige Krankheit (in diesem Fall: Typhus).
"?ICD: A00.0 sehr selten, meldepflichtig": Auch bei diesem Hinweis handelt sich um eine sehr seltene, meldepflichtige Krankheit (hier: Cholera).
Wichtig: Bitte bedenken Sie in diesen Fällen auch die Meldepflicht und überprüfen Sie außerdem, ob die Krankheit nicht versehentlich kodiert wurde.