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Scheinart unzulässig

Problem:

Ihnen wird die Fehlermeldung "Scheinart unzulässig" angezeigt.

In diesem Fall ist in der Krankenscheinabgabe ein Schein eingetragen, der für die Abrechnung dieses Patienten nicht zugelassen ist. 

Diese Meldung erscheint z. B. bei BGS-Patienten (Bundesgrenzschutz-Patienten), bei denen in der Krankenscheinabgabe ein K-Schein eingetragen ist. Für diese Patienten dürfen jedoch nur U- oder N-Scheine ausgestellt werden. Andere Einträge lässt die KV nicht zu.

Lösung:

Kontrollieren Sie die Scheinart in der Krankenscheinabgabe (Kommando KA oder Index > Praxis/Patient > Patientendaten > Krankenscheinabgabe) und ändern Sie diese gegebenenfalls.