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Unzureichende Gültigkeit der eGK

Problem:

Bei der Überprüfung von Abrechnungsdaten (ADCHECK) wird die Meldung Unzureichende Gültigkeit der eGK angezeigt.

 

Lösung:

Dies kann verschiedene Ursachen haben:

  1. Die Chipkarte ist abgelaufen. In diesem Fall können Sie den Chipkarteneintrag löschen.
    Hinweis: Sie können dann zwar abrechnen, es liegt aber kein Nachweis mehr vor, dass jemals eine Chipkarte eingelesen wurde. Normalerweise dürfen solche Patienten nicht abgerechnet werden.
  2. Es wurde eine abgelaufene Chipkarte im Stammdatenduplikat eingelesen. Hier können Sie das Stammdatenduplikat prüfen und anschließend den Chipkarteneintrag ebenfalls löschen.