Unzureichende Gültigkeit der eGK
Problem:
Bei der Überprüfung von Abrechnungsdaten (ADCHECK) wird die Meldung Unzureichende Gültigkeit der eGK angezeigt.
Lösung:
Dies kann verschiedene Ursachen haben:
- Die Chipkarte ist abgelaufen. In diesem Fall können Sie den Chipkarteneintrag löschen.
Hinweis: Sie können dann zwar abrechnen, es liegt aber kein Nachweis mehr vor, dass jemals eine Chipkarte eingelesen wurde. Normalerweise dürfen solche Patienten nicht abgerechnet werden. - Es wurde eine abgelaufene Chipkarte im Stammdatenduplikat eingelesen. Hier können Sie das Stammdatenduplikat prüfen und anschließend den Chipkarteneintrag ebenfalls löschen.