Privatleistungen ohne Berechnung erfassen
Es können Privatleistungen ohne Berechnung erfasst werden. Hierfür gibt es zwei Eingabekennungen, die sich darin unterscheiden, ob die Privatleistung auf der Liquidation (mit € 0,00) aufgeführt werden soll oder nicht.
1. Leistungen ohne Betrag berechnen, die auf der Liquidation aufgeführt werden sollen:
Mit der Kennung "-o" hinter einer GOZ-Leistung erreicht man, dass die GOZ-Leistung ohne Berechnung erfolgt. Dies bedeutet, dass die Leistung mit EUR 0,00 auf der Liquidation erscheint.
Beispiel der Eingabe: 17 mod-o
Die Leistungszeile erhält hinter dem Faktor die Kennung "o" (Standardfaktor und Preis bleiben leer).
Leistungen, die so gekennzeichnet sind, werden auf den Liquidationen mit EUR 0,00 ausgewiesen und werden in den Statistiken ohne Honorar mit der Kennung "o" im Feld Abrechnungsart berücksichtigt.
2. Leistungen nicht berechnen (finden auch auf den Liquidationen keine Berücksichtigung)
Im Gegensatz zu o. g. Variante dazu kann man mit der Kennung "-n" erzielen, dass die Leistung auch auf der Liquidation unberücksichtigt bleibt.
Beispiel der Eingabe: 17 mod-n
Die Leistungszeile erhält hinter dem Faktor die Kennung "-" (Standardfaktor wird in gewohnter Weise eingesetzt). Diese Leistung wird gleichzeitig als abgerechnet (dunkle Zeilenunterlegung) markiert.
Leistungen, die so gekennzeichnet sind, werden auf den Liquidationen nicht ausgewiesen und werden in den Statistiken ohne Honorar mit der Kennung "n" im Feld Abrechnungsart berücksichtigt. Weiterhin werden diese Leistungen in den Abrechnungsfällen unter dem Reiter "Nie" angezeigt. Ein solch gekennzeichneter Fall kann nachträglich in einen zu berechnenden Fall über die Abrechnungsfallbearbeitung geändert werden. Gleichermaßen können auch Leistungszeilen, die zuvor für eine Berechnung vorgesehen waren über die Abrechnungsfallbearbeitung zu nicht abrechnungsfähigen Leistungen geändert werden.