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Abrechnung: Regelwerk bearbeiten - RWEDIT- Parameter des Regelwerks

Info:

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Parameter, die im Regelwerk verwendet werden können:


Hinweis: Mit einem ! kann eine Regel gelöscht bzw. deaktiviert werden, um sie z.B. umzudefinieren.

Beispiel: !nn(10322/02300)

 

Name/Parameter Beschreibung der Prüfung
allein (z) Eine Nr. aus der Menge z ist mit keiner anderen Nr. pro Tag kombinierbar *1
alterj=[-]n (z) Die Ziffern der Menge z gelten für Patienten ab/bis einem bestimmten Alter; alterj=4 bedeutet: ab dem 4. Geburtstag. Die Option alterj=-4 bedeutet: bis zum 4. Geburtstag.
alterm=[-]n (z) Siehe alterj, jedoch in Monaten.
altert=[-]n (z) Siehe alterj, jedoch in Tagen.
anzahl (x) Angabe Zahl (Multiplikator) notwendig
aop (z) Betrifft alle Ziffern des Kapitels 31.2 - ambulante und belegärztliche Operationen. Diese Ziffern lösen die Regeln MAXOP und NNOP aus.
arg15 (z) Leistungen aus der Menge z dürfen nur für Scheine mit dem Abrechnungsgebiet 15 verwendet werden.
bbs1 (n|[,n|[,...]]) Die Ziffern (n), die mehrfach an einem Tag abgerechnet werden, werden jeweils mit einem neuen Zusatzbuchstaben versehen. Es erscheint ein Hinweis, wenn ein Zusatzbuchstabe vergessen oder doppelt vergeben wurde.
besort (z) Alle Nummern aus der Menge z benötigen eine Angabe des Besuchsortes (b=Ortsname).
begnd (z) Alle Nummern aus der Menge z benötigen eine Begründung (=freier Text)
dkma (z) Alle Nummern aus der Menge z benötigen eine Doppelkilometerangabe (?dkm).
empfb (x) Angabe Empfängerbrief notwendig.
ex (z) Die Nummern aus der Menge dürfen nur exklusiv (allein) abgerechnet werden.
exa (z) Die Nummern aus der Menge z dürfen nur exklusiv bei Auftragsleistung abgerechnet werden.
exq (z) Die Nummern aus der Menge z dürfen nur exklusiv einmal im Quartal abgerechnet werden.
fubs (z) Für alle Nummern aus der Menge z ist ein Berechtigungsschein zur Früherkennungsuntersuchung notwendig.
fubsa (z) Wie fubs, aber für Auftragsscheine.
gvbs (z) Für alle in GVBS angegebenen Ziffern sind 2 Berechtigungsscheine (Fu1, Fu2) in der Krankenscheinabgabe notwendig.
intr15 (z/x) Eine intraoperative Leistung aus der Menge z ist nur dann zulässig, wenn eine Leistung aus der Menge x vorhanden ist.
kfu(z) Ziffer z benötigt einen Begründungstext mit Angaben zur Krebsfrüherkennung.
max1(z) Nur eine Ziffer aus der Menge z während des Behandlungsquartals des Patienten.
max1h(z) Ziffer z maximal 1x in 6 Monaten zulässig.
maxhj=n (z) Leistungen aus der Menge z dürfen maximal n-mal pro Halbjahr abgerechnet werden.
max1j=n(z) Ziffer z maximal n-mal in 12 Monaten zulässig. *1
max2j=n(z) Ziffer z ist maximal n-mal in 24 Monaten zulässig. *1
max4j=n(z) Ziffer z maximal n-mal in 4 Jahren zulässig. *1
max10j=n(z) Ziffer z maximal n-mal in 10 Jahren zulässig. *1
max1k(z) Ziffer z maximal 1x im Kalenderjahr zulässig. *1
maxkj=n (z) Leistungen aus der Menge z dürfen maximal n-mal pro Kalenderjahr abgerechnet werden.
maxl (z) Leistungen aus der Menge z dürfen maximal ein mal im Leben des Patienten abgerechnet werden. Berücksichtigt wird hierbei die gesamte Karteikarte (ohne Archiv). *1
max1qn (z/x) Nur einmal im Quartal darf eine Nummer aus der Menge z neben einer aus der Menge x stehen. *1 *2
max1q (z) Nur eine Nummer aus der Menge z im Quartal zulässig. *1
max2q (z) Maximal 2 Nummern aus der Menge z im Quartal zulässig. *1
max1t (z) Nur eine Nummer aus der Menge z pro Tag zulässig. *1 *2
max2t (z) Maximal 2 Nummern aus der Menge z pro Tag zulässig. *1
max1tn (z/x) Nur einmal pro Tag darf eine Nummer aus der Menge z neben einer aus der Menge x stehen. *1
max1w (z) Nur einmal pro Woche darf eine Nummer aus der Menge z abgerechnet werden. *1
maxk=n (z) Eine Ziffer der Menge z ist nur n-mal im Krankheitsfall zulässig.
maxop=n (z) Die Ziffern der Menge z dürfen in einem Zeitraum von 21 Tagen nach Erbringung einer Leistung aus der Regel AOP (Ziffern des Abschnitts 31.2) nur n mal abgerechnet werden.
maxq=n(z) Nur n Mal (n=1-999) Ziffer der Menge z im Quartal (Behandlungsfall) zulässig
maxqn=n(z/x) Nur n Mal (n=1-999) Ziffer der Menge z neben Ziffer der Menge x im Quartal zulässig.
maxt=n(z) Nur n Mal (n=1-999) Ziffer der Menge z pro Tag (Behandlungsfall, in derselben Sitzung) zulässig.
maxtn=n(z/x) Nur n Mal (n=1-999) Ziffer der Menge z neben Ziffer der Menge x pro Tag zulässig.
med (x) Angabe Medikament notwendig.
mfach (z) Mehrfach Ansatz von Ziffer ohne x n (Multiplikator) erlaubt.
mind (z) Bei abrechenbaren Leistungen muss die Ziffer der Menge z mindestens 1x im Quartal eingetragen sein.
minkon=n(z/x) Überprüft, ob für die in x genannten Ziffern die ausreichende Anzahl an Kontakten erfolgte, wobei n = Anzahl der Kontakte, z = Ziffern, die den Kontakt auslösen, x = Ziffern, die eine Kontaktziffer benötigen.
mvbs (z) Für alle Nummern aus der Menge z ist die Eingabe des Entbindungstermins notwendig.
mvbsa (z) Wie mvbs, aber für Auftragsscheine.
mvbsb (z) Wie mvbs, jedoch für Belegarztscheine.
nn (z/x) Pro Tag darf eine Nummer aus der Menge z nicht mit einer Nummer aus der Menge x kombiniert werden. *1 *2
nna (z/x) Wie nn, jedoch nur Abrechnung Auftragsleistung. *1 *2
nnk (z/x) Pro Krankheitsfall darf eine GO-Nr. aus der Menge z nicht mit einer GO-Nr. aus der Menge x abgerechnet werden.
nnop (z/x) Die Ziffern der Menge z dürfen in einem Zeitraum von 21 Tagen nach Erbringung einer Leistung aus der Regel AOP (Ziffern des Abschnitts 31.2) nicht mit einer GO-Nr. aus der Menge x abgerechnet werden.
nnfq (z/x) Wurde eine Leistung aus der Menge z erbracht, dann sind Leistungen aus der Menge x im Folgequartal nicht zulässig. *1
nnq (z/x) Pro Quartal darf eine Nummer aus der Menge z nicht mit einer Nummer aus der Menge x kombiniert werden.
nnz3t (z/x) Eine Leistungsziffer der Menge x darf in einem Zeitraum von 3 Tagen nicht neben einer Ziffer aus der Menge z abgerechnet werden.
no (z/x) Pro Tag darf eine Nummer aus der Menge z nicht ohne eine Nummer aus der Menge x abgerechnet werden. *1
noq=n (z/x) Eine Ziffer aus der Menge z muss n mal vorhanden sein, bevor eine Ziffer aus der Menge x abgerechnet werden darf.
nos (z/x) Eine Nummer aus der Menge z darf nicht ohne Nummer aus der Menge x innerhalb eines Gültigkeitszeitraumes abgerechnet werden. Ist die Kombination der Ziffern x und z einmal eingetragen, kann ein erneuter Eintrag der Ziffer x an anderen Tagen auch ohne Ziffer z erfolgen.
nsaso (z) Leistungen aus der Menge z dürfen nicht am Samstag oder Sonntag abgerechnet werden.
opd (z) Für alle Ziffern der Menge z muss ein OP-Datum angegeben werden.
ops (z) Für alle Ziffern der Menge z muss ein OPS-Code angegeben werden.
organ (z) Alle Nummern aus der Menge z benötigen eine Organangabe (o=Organ).
post15 (z/x) Eine postoperative Leistung aus der Menge z ist nur dann zulässig, wenn eine Leistung aus der Menge x vorhanden ist.
prae15 (z/x) Eine präoperative Leistung aus der Menge z ist nur dann zulässig, wenn eine Leistung aus der Menge x vorhanden ist.
sachkst (z) Alle Nummern aus der Menge z benötigen eine Sachkostenangabe (x € Bezeichnung).
saso (z) Alle Nummern aus der Menge z sind nur für Samstag/Sonntag abrechenbar.
sperr (z) Alle Nummern aus der Menge z sind für die Praxis nicht abrechenbar.
e:sperr (z) bzw b:sperr (z) Gesperrt für die angegebenen Ziffern für Patienten aus dem EGO- bzw. BMÄ-Bereich.
sperra (z) Alle Nummern aus der Menge z sind als Auftragsleistung (für Zielauftrag) nicht abrechenbar.
sperrar (z) Gesperrt bei Rahmenauftrag
sperrk (z) Gesperrt bei Konsiliaruntersuchung (Überweisung).
sperrm (z) Alle Nummern aus der Menge z sind bei männlichen Patienten nicht abrechenbar.
sperrps (z) Gesperrt bei Überweisung (Prävention/sonst. Hilfen)
sperrw (z) Alle Nummern aus der Menge z sind bei weiblichen Patienten nicht abrechenbar.
uhrza (z) Alle Nummern aus der Menge z benötigen eine Uhrzeitangabe.
uhrzaa (z) Alle Nummern aus der Menge z benötigen zwei Uhrzeiten.
uhrzna (z) Eine Ziffer der Menge z darf nur von 19:00 bis 22:00 Uhr und an Samstagen, Sonntagen sowie an gesetzl. Feiertagen von 07:00 bis 19:00 Uhr abgerechnet werden. Es wird die hinter der Ziffer angegebene Uhrzeitbegründung überprüft.
uhrznb (z) Eine Ziffer der Menge z darf nur von 22:00 bis 07:00 Uhr und an Samstagen, Sonntagen sowie an gesetzl. Feiertagen von 19:00 bis 07:00 Uhr abgerechnet werden. Es wird die hinter der Ziffer angegebene Uhrzeitbegründung überprüft.
uhrzsa (z) Eine Ziffer der Menge z darf nur an Samstagen von 07:00 bis 14:00 Uhr abgerechnet werden. Es wird die hinter der Ziffer angegebene Uhrzeitbegründung überprüft.
unters (x) Angabe Untersuchungsart notwendig bei Ziffern x.
uxbs (z) Für die GO-Nr. der Früherkennungsuntersuchungen U1-U9 ist ein Berechtigungsschein notwendig.
zone (z) Jede Nummer benötigt eine Zonenangabe in der Form (Z=x),x=1/2/3.

 

*1 GO-Nummern mit einer Begründung in der Form (=freier Text) werden nicht in die Prüfung einbezogen.

*2 GO-Nrn. mit Uhrzeitangaben werden nicht in die Prüfung einbezogen. Nicht unter diese Ausnahme fallen Nrn., die in einer der Prüffunktionen UHRZA, UHRZAA angegeben sind.

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