Abrechnung: Regelwerk bearbeiten - RWEDIT- Parameter des Regelwerks
Info:
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Parameter, die im Regelwerk verwendet werden können:
Hinweis: Mit einem ! kann eine Regel gelöscht bzw. deaktiviert werden, um sie z.B. umzudefinieren.
Beispiel: !nn(10322/02300)
Name/Parameter | Beschreibung der Prüfung |
---|---|
allein (z) | Eine Nr. aus der Menge z ist mit keiner anderen Nr. pro Tag kombinierbar *1 |
alterj=[-]n (z) | Die Ziffern der Menge z gelten für Patienten ab/bis einem bestimmten Alter; alterj=4 bedeutet: ab dem 4. Geburtstag. Die Option alterj=-4 bedeutet: bis zum 4. Geburtstag. |
alterm=[-]n (z) | Siehe alterj, jedoch in Monaten. |
altert=[-]n (z) | Siehe alterj, jedoch in Tagen. |
anzahl (x) | Angabe Zahl (Multiplikator) notwendig |
aop (z) | Betrifft alle Ziffern des Kapitels 31.2 - ambulante und belegärztliche Operationen. Diese Ziffern lösen die Regeln MAXOP und NNOP aus. |
arg15 (z) | Leistungen aus der Menge z dürfen nur für Scheine mit dem Abrechnungsgebiet 15 verwendet werden. |
bbs1 (n|[,n|[,...]]) | Die Ziffern (n), die mehrfach an einem Tag abgerechnet werden, werden jeweils mit einem neuen Zusatzbuchstaben versehen. Es erscheint ein Hinweis, wenn ein Zusatzbuchstabe vergessen oder doppelt vergeben wurde. |
besort (z) | Alle Nummern aus der Menge z benötigen eine Angabe des Besuchsortes (b=Ortsname). |
begnd (z) | Alle Nummern aus der Menge z benötigen eine Begründung (=freier Text) |
dkma (z) | Alle Nummern aus der Menge z benötigen eine Doppelkilometerangabe (?dkm). |
empfb (x) | Angabe Empfängerbrief notwendig. |
ex (z) | Die Nummern aus der Menge dürfen nur exklusiv (allein) abgerechnet werden. |
exa (z) | Die Nummern aus der Menge z dürfen nur exklusiv bei Auftragsleistung abgerechnet werden. |
exq (z) | Die Nummern aus der Menge z dürfen nur exklusiv einmal im Quartal abgerechnet werden. |
fubs (z) | Für alle Nummern aus der Menge z ist ein Berechtigungsschein zur Früherkennungsuntersuchung notwendig. |
fubsa (z) | Wie fubs, aber für Auftragsscheine. |
gvbs (z) | Für alle in GVBS angegebenen Ziffern sind 2 Berechtigungsscheine (Fu1, Fu2) in der Krankenscheinabgabe notwendig. |
intr15 (z/x) | Eine intraoperative Leistung aus der Menge z ist nur dann zulässig, wenn eine Leistung aus der Menge x vorhanden ist. |
kfu(z) | Ziffer z benötigt einen Begründungstext mit Angaben zur Krebsfrüherkennung. |
max1(z) | Nur eine Ziffer aus der Menge z während des Behandlungsquartals des Patienten. |
max1h(z) | Ziffer z maximal 1x in 6 Monaten zulässig. |
maxhj=n (z) | Leistungen aus der Menge z dürfen maximal n-mal pro Halbjahr abgerechnet werden. |
max1j=n(z) | Ziffer z maximal n-mal in 12 Monaten zulässig. *1 |
max2j=n(z) | Ziffer z ist maximal n-mal in 24 Monaten zulässig. *1 |
max4j=n(z) | Ziffer z maximal n-mal in 4 Jahren zulässig. *1 |
max10j=n(z) | Ziffer z maximal n-mal in 10 Jahren zulässig. *1 |
max1k(z) | Ziffer z maximal 1x im Kalenderjahr zulässig. *1 |
maxkj=n (z) | Leistungen aus der Menge z dürfen maximal n-mal pro Kalenderjahr abgerechnet werden. |
maxl (z) | Leistungen aus der Menge z dürfen maximal ein mal im Leben des Patienten abgerechnet werden. Berücksichtigt wird hierbei die gesamte Karteikarte (ohne Archiv). *1 |
max1qn (z/x) | Nur einmal im Quartal darf eine Nummer aus der Menge z neben einer aus der Menge x stehen. *1 *2 |
max1q (z) | Nur eine Nummer aus der Menge z im Quartal zulässig. *1 |
max2q (z) | Maximal 2 Nummern aus der Menge z im Quartal zulässig. *1 |
max1t (z) | Nur eine Nummer aus der Menge z pro Tag zulässig. *1 *2 |
max2t (z) | Maximal 2 Nummern aus der Menge z pro Tag zulässig. *1 |
max1tn (z/x) | Nur einmal pro Tag darf eine Nummer aus der Menge z neben einer aus der Menge x stehen. *1 |
max1w (z) | Nur einmal pro Woche darf eine Nummer aus der Menge z abgerechnet werden. *1 |
maxk=n (z) | Eine Ziffer der Menge z ist nur n-mal im Krankheitsfall zulässig. |
maxop=n (z) | Die Ziffern der Menge z dürfen in einem Zeitraum von 21 Tagen nach Erbringung einer Leistung aus der Regel AOP (Ziffern des Abschnitts 31.2) nur n mal abgerechnet werden. |
maxq=n(z) | Nur n Mal (n=1-999) Ziffer der Menge z im Quartal (Behandlungsfall) zulässig |
maxqn=n(z/x) | Nur n Mal (n=1-999) Ziffer der Menge z neben Ziffer der Menge x im Quartal zulässig. |
maxt=n(z) | Nur n Mal (n=1-999) Ziffer der Menge z pro Tag (Behandlungsfall, in derselben Sitzung) zulässig. |
maxtn=n(z/x) | Nur n Mal (n=1-999) Ziffer der Menge z neben Ziffer der Menge x pro Tag zulässig. |
med (x) | Angabe Medikament notwendig. |
mfach (z) | Mehrfach Ansatz von Ziffer ohne x n (Multiplikator) erlaubt. |
mind (z) | Bei abrechenbaren Leistungen muss die Ziffer der Menge z mindestens 1x im Quartal eingetragen sein. |
minkon=n(z/x) | Überprüft, ob für die in x genannten Ziffern die ausreichende Anzahl an Kontakten erfolgte, wobei n = Anzahl der Kontakte, z = Ziffern, die den Kontakt auslösen, x = Ziffern, die eine Kontaktziffer benötigen. |
mvbs (z) | Für alle Nummern aus der Menge z ist die Eingabe des Entbindungstermins notwendig. |
mvbsa (z) | Wie mvbs, aber für Auftragsscheine. |
mvbsb (z) | Wie mvbs, jedoch für Belegarztscheine. |
nn (z/x) | Pro Tag darf eine Nummer aus der Menge z nicht mit einer Nummer aus der Menge x kombiniert werden. *1 *2 |
nna (z/x) | Wie nn, jedoch nur Abrechnung Auftragsleistung. *1 *2 |
nnk (z/x) | Pro Krankheitsfall darf eine GO-Nr. aus der Menge z nicht mit einer GO-Nr. aus der Menge x abgerechnet werden. |
nnop (z/x) | Die Ziffern der Menge z dürfen in einem Zeitraum von 21 Tagen nach Erbringung einer Leistung aus der Regel AOP (Ziffern des Abschnitts 31.2) nicht mit einer GO-Nr. aus der Menge x abgerechnet werden. |
nnfq (z/x) | Wurde eine Leistung aus der Menge z erbracht, dann sind Leistungen aus der Menge x im Folgequartal nicht zulässig. *1 |
nnq (z/x) | Pro Quartal darf eine Nummer aus der Menge z nicht mit einer Nummer aus der Menge x kombiniert werden. |
nnz3t (z/x) | Eine Leistungsziffer der Menge x darf in einem Zeitraum von 3 Tagen nicht neben einer Ziffer aus der Menge z abgerechnet werden. |
no (z/x) | Pro Tag darf eine Nummer aus der Menge z nicht ohne eine Nummer aus der Menge x abgerechnet werden. *1 |
noq=n (z/x) | Eine Ziffer aus der Menge z muss n mal vorhanden sein, bevor eine Ziffer aus der Menge x abgerechnet werden darf. |
nos (z/x) | Eine Nummer aus der Menge z darf nicht ohne Nummer aus der Menge x innerhalb eines Gültigkeitszeitraumes abgerechnet werden. Ist die Kombination der Ziffern x und z einmal eingetragen, kann ein erneuter Eintrag der Ziffer x an anderen Tagen auch ohne Ziffer z erfolgen. |
nsaso (z) | Leistungen aus der Menge z dürfen nicht am Samstag oder Sonntag abgerechnet werden. |
opd (z) | Für alle Ziffern der Menge z muss ein OP-Datum angegeben werden. |
ops (z) | Für alle Ziffern der Menge z muss ein OPS-Code angegeben werden. |
organ (z) | Alle Nummern aus der Menge z benötigen eine Organangabe (o=Organ). |
post15 (z/x) | Eine postoperative Leistung aus der Menge z ist nur dann zulässig, wenn eine Leistung aus der Menge x vorhanden ist. |
prae15 (z/x) | Eine präoperative Leistung aus der Menge z ist nur dann zulässig, wenn eine Leistung aus der Menge x vorhanden ist. |
sachkst (z) | Alle Nummern aus der Menge z benötigen eine Sachkostenangabe (x € Bezeichnung). |
saso (z) | Alle Nummern aus der Menge z sind nur für Samstag/Sonntag abrechenbar. |
sperr (z) | Alle Nummern aus der Menge z sind für die Praxis nicht abrechenbar. |
e:sperr (z) bzw b:sperr (z) | Gesperrt für die angegebenen Ziffern für Patienten aus dem EGO- bzw. BMÄ-Bereich. |
sperra (z) | Alle Nummern aus der Menge z sind als Auftragsleistung (für Zielauftrag) nicht abrechenbar. |
sperrar (z) | Gesperrt bei Rahmenauftrag |
sperrk (z) | Gesperrt bei Konsiliaruntersuchung (Überweisung). |
sperrm (z) | Alle Nummern aus der Menge z sind bei männlichen Patienten nicht abrechenbar. |
sperrps (z) | Gesperrt bei Überweisung (Prävention/sonst. Hilfen) |
sperrw (z) | Alle Nummern aus der Menge z sind bei weiblichen Patienten nicht abrechenbar. |
uhrza (z) | Alle Nummern aus der Menge z benötigen eine Uhrzeitangabe. |
uhrzaa (z) | Alle Nummern aus der Menge z benötigen zwei Uhrzeiten. |
uhrzna (z) | Eine Ziffer der Menge z darf nur von 19:00 bis 22:00 Uhr und an Samstagen, Sonntagen sowie an gesetzl. Feiertagen von 07:00 bis 19:00 Uhr abgerechnet werden. Es wird die hinter der Ziffer angegebene Uhrzeitbegründung überprüft. |
uhrznb (z) | Eine Ziffer der Menge z darf nur von 22:00 bis 07:00 Uhr und an Samstagen, Sonntagen sowie an gesetzl. Feiertagen von 19:00 bis 07:00 Uhr abgerechnet werden. Es wird die hinter der Ziffer angegebene Uhrzeitbegründung überprüft. |
uhrzsa (z) | Eine Ziffer der Menge z darf nur an Samstagen von 07:00 bis 14:00 Uhr abgerechnet werden. Es wird die hinter der Ziffer angegebene Uhrzeitbegründung überprüft. |
unters (x) | Angabe Untersuchungsart notwendig bei Ziffern x. |
uxbs (z) | Für die GO-Nr. der Früherkennungsuntersuchungen U1-U9 ist ein Berechtigungsschein notwendig. |
zone (z) | Jede Nummer benötigt eine Zonenangabe in der Form (Z=x),x=1/2/3. |
*1 GO-Nummern mit einer Begründung in der Form (=freier Text) werden nicht in die Prüfung einbezogen.
*2 GO-Nrn. mit Uhrzeitangaben werden nicht in die Prüfung einbezogen. Nicht unter diese Ausnahme fallen Nrn., die in einer der Prüffunktionen UHRZA, UHRZAA angegeben sind.