BG-Berufsgenossenschaft- BG Bericht-Änderungen in bereits erstellten Berichten
Info:
Wenn in einem BG-Formular entweder Einstellungen im FASM oder im Formular selbst Änderungen vorgenommen werden, reicht es nicht aus den Bericht aufzurufen und zwischenzuspeichern, sondern man muss diesen Bericht durchbestätigen und ausdrucken.