PVS-Abrechnung- Kunstziffern in der PVS-Abrechnung
Info:
Beim Erfassen von GOÄ-Kunstziffern, die in die PVS-Abrechnung gelangen, ist darauf zu achten, dass der erste Buchstabe hinter der Null eine spezielle Kennzeichnung für die PVS darstellen kann:
P = Porto
R = Reiseentschädigung
M = Medikamente
H = Honorare
G = Gutachten
Diese Buchstaben sind demnach nur zu verwenden, wenn eine entsprechende Kennzeichnung mit übermittelt werden soll.