SADT-Abrechnung- Die Datumsangabe in der Kennziffer ist vordatiert
Info:
Die o.g. Meldung erscheint bei Eingabe der SADT-Kenziffer.
Ursache: Die Prüfung des Datums arbeitet nicht ganz korrekt, es erscheint die abschreckende Meldung (inklusive einem nachfolgenden Hinweis, dass die Abrechnung so nicht möglich sei), in Abhängigkeit vom ersten Leistungsdatum in den MD. Diese kann aber ignoriert werden. Sprich, die Praxen sollen die Nummer so eingeben, wie sie sie bekommen haben und alles speichern. Das wird dann korrekt abgerechnet.
Sie tritt auch in der ADT auf:
Kann unter anderem daran liegen, dass das Datumformat (in der SADT Kennziffer) nicht korrekt ist, was von der Kasse mitgeteilt wurde. Bis 2014 war das Datumformat JJMMTT was in der SADT Kennziffer enthalten ist. Ab dem Jahr 2014 lautet das Daumtformat TTMMJJ und setzt sich wie folgt zusammen:
2. Es muss allerdings möglich sein, auch eine unplausible Kennziffer zu speichern, wenn der Anwender die Eingabe bestätigt.