Implantateregister | Regelbetrieb mit verpflichtender Meldung von implantatbezogenen Maßnahmen
im November hatten wir Euch über die Notwendigkeit von Meldungen zu den implantatbezogenen Maßnahmen für bestimmte Implantat-Typen informiert.
Dabei sollte der Regelbetrieb mit verpflichtender Meldung von implantatbezogenen Maßnahmen mit Brustimplantaten ab Januar 2024 erfolgen.
Zum damaligen Zeitpunkt war noch nicht geklärt, ob es nicht gegebenenfalls doch zu einer Verschiebung der verpflichtenden Meldungen an das Implantateregister Deutschland (IRD) kommt. Tatsächlich war dem so, die Einführung des Regelbetriebs wurde auf den 01.07.2024 verschoben. Die Erfassung von Endoprothesen für Hüfte und Knie sowie für Aortenklappen soll weiterhin zum 1. Januar 2025 aufgenommen werden.
Nach den uns vorliegenden Informationen werde der Sanktionsmechanismus bei Nichtmeldung für jeden Implantat-Ttyp in der Einführungsphase von 6 Monaten ausgesetzt. Anschließende Sanktionen sollen in abgemilderter Form gelten.
Wie werden die Meldungen durchgeführt?
Meldungen zum Implantat-Typ Brustimplantate können, da noch keine Softwarelösung bereitsteht, über eine entsprechend dafür vorgesehene Webanwendung (https://rst.ir-d.de/registration/) erfolgen (nur innerhalb der Telematikinfrastruktur aufrufbar).
Vor der ersten Meldung muss sich jede Gesundheitseinrichtung einmalig selbst registrieren.
Alle ausführlichen Informationen zur Selbstregistrierung sind auf der Seite des BMG Meldung der Gesundheitseinrichtungen an das Implantatreregister (bundesgesundheitsministerium.de) sowie in den angefügten Dokumentationen „Handbuch_IRMA“ und „HB_LeitfadenRegstrierung“ ausführlich beschrieben.
Zusätzlich zu den auf den öffentlich zugänglichen Dokumenten stellen wir Euch eine Kurzanleitung zur Verfügung, in der die Voraussetzungen/ die notwendigen Schritte zur Selbstregistrierung aus den beiden veröffentlichen Dokumenten in Kurzform herausgearbeitet wurden.
Die Kurzanleitung dient der INTERNEN Verwendung und soll Euch einen schnellen Einblick über die Erfordernisse zur Registrierung ermöglichen.
Da die Dokumente „Handbuch IRMA“ sowie „HB_LeifadenRegistrierung“ noch viele weitere wichtige Informationen enthalten, ist es unerlässlich, diese einmal komplett gelesen zu haben, sollten Praxen Unterstützung bei der Registrierung anfragen.
Wie geht es weiter?
Wir planen bis spätestens mit dem Start der Dokumentation von Endoprothesen (Hüfte und Knie) und Aortenklappen zum 01.01.2025 eine Lösung über CGM MEDISTAR anzubieten.
Darin eingeschlossen wird dann auch die Möglichkeit zur Abgabe von Meldungen für die Brustimplantate sein.
Bitte meldet euch bei uns, sollten Praxen um Unterstützung bei der Selbstregistrierung bitten und ihr selbst Unterstützung benötigen.
Selbiges gilt, wenn ihr noch generelle Fragen zum Thema habt.
Kurzanleitung_Registrierung_Implantateregister_Produktbereich MEDISTAR_zur_internen_Verwendung.pdf