BG-Berufsgenossenschaft- Hinweise- BG-Formular-Verlage
Info:
Neu: Euro-Vordrucke alle als grafisches Zentrum einstellen
Es gibt Praxen, die zwar die Formulare in diesem Jahr bestellt haben und sich diese seit dem 01.01.2002 strikt nach den Hauptverband Vorgaben/Richtlinien (offiziell zugelassene Mikrofilme) halten müssen, aber immer noch von den anerkannten/zugelassenen abweichen. Es liegt oftmals daran, dass die Verlage ihre Lagerbestände ausleeren wollen und immer noch die Fehldrucke an die Praxen rausschicken.
Die Praxen sollten dann darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie auf die zugelassen Vordrucke bestehen sollen und nur diese vom Landesverband zugeschickt bekommen wollen.
Grund: Für einzelne Zusatzberichte (nicht abrechnungsrelevante Berichte), lassen sich nicht die unterschiedlichen Vordrucke einstellen. Nur noch die offiziell anerkannten !
Alle BG-Formulare sind beim zuständigen Landesverband zu beziehen.
1.) Landesverband Rheinland-Westfalen
Zuständigkeitsbereich: Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz (Region Koblenz, Trier)
Verlag: Neveling-Verlag
2.) Landesverband Nordwestdeutschland
Zuständigkeitsbereich: Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt
Verlag: Fiedler & Beyer
3.) Landesverband Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
Zuständigkeitsbereich: s.o.
Verlag: Düringshofen
4.) Landesverband Hessen-Mittelrhein und Thüringen
Zuständigkeitsbereich: Hessen, Thüringen, Land Rheinland-Pfalz im Regierungsbezirk Koblenz der Rhein-Lahn-Kreis, Westerwald-Kreis, Rheinhessen-Pfalz die Kreise Mainz-Bingen, Alzey-Worms und die kreisfreien Städte Mainz und Worms
Verlag: Grafisches Zentrum und teilweise Düringshofen
5.) Landesverband Südwestdeutschland
Zuständigkeitsbereich: Baden-Württemberg, Saarland, Rheinland-Pfalz mit Ausnahme der Kreise Mainz-Bingen, Alzey-Worms und der kreisfreien Städte und Worms
Verlag: Kepnerdruck
6.) Landesverband Bayern und Sachsen
Zuständigkeitsbereich: Bayern, Sachsen
Verlag: Bosch-Druck und Düringshofen