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Begriffserklärungen HZV

Info:

Arzt-Patienten-Kontakt (APK),implizit
  Es existieren Leistungsziffern, die einen Arzt-Patienten-Kontakt beinhalten. Welche
  Leistungsziffern einen impliziten Arzt-Patienten-Kontakt enthalten, ist im Kapitel
  Leistungsziffern geregelt.
Arzt-Patienten-Kontakt (APK),persönlich
  Findet beim Besuch des Patienten in der Praxis oder beim Hausbesuch des Arztes
  beim Patienten statt. Ausgenommen ist der organisierte Notfalldienst.
Diagnose, MorbiRSA-relevant
  MorbiRSA-relevante Diagnosen sind alle Diagnosen, die in der Tabelle
  Klassifikation_MorbiRSA_Q2-2010.csv aus den mit diesem Anforderungskatalog
  veröffentlichten Stammdaten enthalten sind.
Hinweisprotokoll
  Das Hinweisprotokoll enthält alle Hinweise, die bei einem Abrechnungsprüflauf, einer
  Test- oder einer Echtabrechnung aufgetreten sind. Hinweise sind z.B. das Ergebnis
  der Überprüfung des M2Q-Kriteriums. Hinweise verhindern nicht eine erfolgreiche
  Übermittlung.
Lifestyle-Liste
  Die Lifestyle-Liste (Anlage VIII AM-RL) enthält Medikamente, deren Anwendung
  hauptsächlich der Erhöhung der Lebensqualität dient. Diese Medikamente dürfen
  nicht zu Lasten der GKV verordnet werden. Beispiele: Medikamente zur
  Appetitzügelung oder Raucherentwöhnung
  Die Lifestyle-Liste wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) veröffentlicht.
Negativ-Liste
  Die Negativ-Liste enthält Medikamente, die als unwirtschaftlich gelten, z.B. weil ihr
  therapeutischer Nutzen nicht nachgewiesen ist und deren Wirkung auf Grund der
  Vielzahl der enthaltenen Wirkstoffe nicht mit ausreichender Sicherheit beurteilt werden
  kann.
  Die Negativ-Liste wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) veröffentlicht.
OTC-Ausnahmeliste
  OTC steht für Over the Counter . Die OTC-Liste enthält Medikamente, die zwar
  apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig sind. Diese Medikamente dürfen
  seit 2004 nicht mehr zu Lasten der GKV verordnet werden. Es gibt allerdings
  Ausnahmen: Wenn diese Medikamente bei schwerwiegenden Krankheiten als
  Therapiestandard gelten, dürfen sie für die Patienten doch zu Lasten der GKV
  verordnet werden.
  Die OTC-Ausnahmeliste (Anlage I AM-RL) wird vom Gemeinsamen
  Bundesausschuss (G-BA) veröffentlicht.
Testabrechnung
  Bei einer Testabrechnung werden die Abrechnungsdaten testweise validiert und
  versendet, bevor eine Echtabrechnung stattfindet. Die Leistungen werden hierbei
  nicht abgerechnet.
Verordnungsdaten
  Zu den Verordnungsdaten gehören neben den arzt- und versichertenspezifischen
  Daten insbesondere die erfassten
  Verordnungen von Arzneimitteln
  Diagnosen.
  Zu den Verordnungsdaten gehören keine Hilfsmittelverordnungen.
Teilnahme
  Im Register TEILNAHME erhalten Sie Informationen zur Teilnahmebeantragung und dem -beginn, sowie zu dem behandelnden Arzt. Hier können außerdem die Vertragsdaten bearbeitet werden.
Online Abfragen
  Klicken Sie auf [ONLINE ABFRAGEN], um den Teilnahmestatus online zu überprüfen (nur bei einigen Verträgen verfügbar). Die Schaltfläche [BEANTRAGEN] wird angezeigt,
  wenn der Patient noch kein Teilnehmer ist. Mit Klick hierauf können Sie die Beantragung durchführen. 
Direkt aktivieren
  Die Funktion [DIREKT AKTIVIEREN] steht Ihnen zur Verfügung, um ohne Ausdruck der Teilnahmeformulare einen Patienten direkt zu aktivieren. 
  Diese Funktion wird insbesondere von   Systemwechslern verwendet, um Patienten zu aktivieren, die im vorherigen System bereits von ihnen eingeschrieben wurden. 
Bearbeiten
  Mit einem Klick auf [BEARBEITEN] öffnen Sie ein Fenster zur Bearbeitung des Teilnahmestatus. Sie können hier das Datum der Vertragsteilnahme und den Betreuerarzt ändern.
Kündigen/Stornieren
  Um die Vertragsteilnahme zu beenden, klicken Sie auf [KÜNDIGEN / STORNIEREN] und wählen Sie die zutreffende Option. 
  Wurde die Vertragsteilnahme versehentlich (z.B. falscher Patient durchgeführt, dann können Sie diese stornieren. 
  Hat der Patient seinen Vertrag gekündigt, dann können Sie das Datum und den Grund hier erfassen.
Me-Too-Listen
  Ein Me-Too-Präparat (englisch Me too = ich auch) wird auch als Analogpräparat bezeichnet. 
  Dabei handelt es sich üblicherweise um ein Arzneimittel mit marginalen Unterschieden zu bereits eingeführten Präparaten.
  Davon unterschieden werden Arzneimittel, die beispielsweise eine innovative Struktur oder ein neuartiges 
  Wirkprinzip mit therapeutischer Relevanz besitzen oder eine Verbesserung pharmakodynamischer oder 
  pharmakokinetischer Eigenschaften bereits bekannter Wirkprinzipien zeigen.
  Me-Too-Präparate werden auch als Scheininnovationen bezeichnet, da sie für die Patienten im Vergleich zu bereits 
  vorhandenen Arzneimitteln keinen oder nur einen geringfügigen zusätzlichen Nutzen bringen. 
  Solange ihr Patentschutz noch besteht, sind sie häufig teurer als vergleichbare medikamentöse Therapien.    
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