Begriffserklärungen HZV
Info:
Arzt-Patienten-Kontakt (APK),implizit
Es existieren Leistungsziffern, die einen Arzt-Patienten-Kontakt beinhalten. Welche Leistungsziffern einen impliziten Arzt-Patienten-Kontakt enthalten, ist im Kapitel Leistungsziffern geregelt.
Arzt-Patienten-Kontakt (APK),persönlich
Findet beim Besuch des Patienten in der Praxis oder beim Hausbesuch des Arztes beim Patienten statt. Ausgenommen ist der organisierte Notfalldienst.
Diagnose, MorbiRSA-relevant
MorbiRSA-relevante Diagnosen sind alle Diagnosen, die in der Tabelle Klassifikation_MorbiRSA_Q2-2010.csv aus den mit diesem Anforderungskatalog veröffentlichten Stammdaten enthalten sind.
Hinweisprotokoll
Das Hinweisprotokoll enthält alle Hinweise, die bei einem Abrechnungsprüflauf, einer Test- oder einer Echtabrechnung aufgetreten sind. Hinweise sind z.B. das Ergebnis der Überprüfung des M2Q-Kriteriums. Hinweise verhindern nicht eine erfolgreiche Übermittlung.
Lifestyle-Liste
Die Lifestyle-Liste (Anlage VIII AM-RL) enthält Medikamente, deren Anwendung hauptsächlich der Erhöhung der Lebensqualität dient. Diese Medikamente dürfen nicht zu Lasten der GKV verordnet werden. Beispiele: Medikamente zur Appetitzügelung oder Raucherentwöhnung Die Lifestyle-Liste wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) veröffentlicht.
Negativ-Liste
Die Negativ-Liste enthält Medikamente, die als unwirtschaftlich gelten, z.B. weil ihr therapeutischer Nutzen nicht nachgewiesen ist und deren Wirkung auf Grund der Vielzahl der enthaltenen Wirkstoffe nicht mit ausreichender Sicherheit beurteilt werden kann. Die Negativ-Liste wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) veröffentlicht.
OTC-Ausnahmeliste
OTC steht für Over the Counter . Die OTC-Liste enthält Medikamente, die zwar apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig sind. Diese Medikamente dürfen seit 2004 nicht mehr zu Lasten der GKV verordnet werden. Es gibt allerdings Ausnahmen: Wenn diese Medikamente bei schwerwiegenden Krankheiten als Therapiestandard gelten, dürfen sie für die Patienten doch zu Lasten der GKV verordnet werden. Die OTC-Ausnahmeliste (Anlage I AM-RL) wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) veröffentlicht.
Testabrechnung
Bei einer Testabrechnung werden die Abrechnungsdaten testweise validiert und versendet, bevor eine Echtabrechnung stattfindet. Die Leistungen werden hierbei nicht abgerechnet.
Verordnungsdaten
Zu den Verordnungsdaten gehören neben den arzt- und versichertenspezifischen Daten insbesondere die erfassten Verordnungen von Arzneimitteln Diagnosen. Zu den Verordnungsdaten gehören keine Hilfsmittelverordnungen.
Teilnahme
Im Register TEILNAHME erhalten Sie Informationen zur Teilnahmebeantragung und dem -beginn, sowie zu dem behandelnden Arzt. Hier können außerdem die Vertragsdaten bearbeitet werden.
Online Abfragen
Klicken Sie auf [ONLINE ABFRAGEN], um den Teilnahmestatus online zu überprüfen (nur bei einigen Verträgen verfügbar). Die Schaltfläche [BEANTRAGEN] wird angezeigt, wenn der Patient noch kein Teilnehmer ist. Mit Klick hierauf können Sie die Beantragung durchführen.
Direkt aktivieren
Die Funktion [DIREKT AKTIVIEREN] steht Ihnen zur Verfügung, um ohne Ausdruck der Teilnahmeformulare einen Patienten direkt zu aktivieren. Diese Funktion wird insbesondere von Systemwechslern verwendet, um Patienten zu aktivieren, die im vorherigen System bereits von ihnen eingeschrieben wurden.
Bearbeiten
Mit einem Klick auf [BEARBEITEN] öffnen Sie ein Fenster zur Bearbeitung des Teilnahmestatus. Sie können hier das Datum der Vertragsteilnahme und den Betreuerarzt ändern.
Kündigen/Stornieren
Um die Vertragsteilnahme zu beenden, klicken Sie auf [KÜNDIGEN / STORNIEREN] und wählen Sie die zutreffende Option. Wurde die Vertragsteilnahme versehentlich (z.B. falscher Patient durchgeführt, dann können Sie diese stornieren. Hat der Patient seinen Vertrag gekündigt, dann können Sie das Datum und den Grund hier erfassen.
Me-Too-Listen
Ein Me-Too-Präparat (englisch Me too = ich auch) wird auch als Analogpräparat bezeichnet. Dabei handelt es sich üblicherweise um ein Arzneimittel mit marginalen Unterschieden zu bereits eingeführten Präparaten.
Davon unterschieden werden Arzneimittel, die beispielsweise eine innovative Struktur oder ein neuartiges Wirkprinzip mit therapeutischer Relevanz besitzen oder eine Verbesserung pharmakodynamischer oder pharmakokinetischer Eigenschaften bereits bekannter Wirkprinzipien zeigen.
Me-Too-Präparate werden auch als Scheininnovationen bezeichnet, da sie für die Patienten im Vergleich zu bereits vorhandenen Arzneimitteln keinen oder nur einen geringfügigen zusätzlichen Nutzen bringen. Solange ihr Patentschutz noch besteht, sind sie häufig teurer als vergleichbare medikamentöse Therapien.