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Coronaimpfung abrechnen

Info:

Die Covid-Impfung ist wie folgt in die MDs einzutragen:

Ziffer(cn=Chargennummer;=Stellung in der Impfserie) > zB 88331A(cn=5851N56;=4) 

Sollte die Chargennummer nicht eingegeben sein, kommt es zu diesem Fehler in der Regelprüfung:

Unbenannt6.PNG

 

Außerdem kommt es bei ADCHECK und (3) Erstellung Abrechnungsdatei in ADT zu diesem Fehler:

Unbenannt7.PNG

 

 Hinweis:
   Seit Q4/22 muss die Stellung in der Impfserie angegeben werden.
   Fehlt die FK 5003, kommt es in CGM MEDISTAR  (noch) zu keinem Fehler!
   Jedoch beanstanden die KVen dies später, da die Feldkennung 5003 nicht eingegeben wurde.
   FK 5003 ist die freie Begründung zB. 88331A(cn=5851N56;=4
   Die Reihenfolge von cn, oder Impfstellung ist unwichtig und muss mit Semikolon getrennt werden.


Es wäre zwar möglich das Regelwerk anzupassen, oder die Regel bei dem Patienten in den MDs mit "Ziffer %%" außer Kraft zu setzen, jedoch ist dies nur mit    Zustimmung der KV möglich und in diesem Fall nicht zulässig, weil es spätestens nach der Abrechnung von der KV beanstandet wird.