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Formulare- BG wird nicht auf die AU gedruckt

Info:

Auszug KBV: Ist es beim Ausstellen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich, dass bei Unfall die zuständige BG angegeben wird?

Nein. Der Adressat der AU ist die Krankenkasse. Sie ist für die Auszahlung von Krankengeld zuständig. Eine nähere Bezeichnung der zuständigen BG erfolgt nicht auf dem AU-Formular sondern über das Formular A13 bzw. über den D-Arzt-Bericht.