Formulare- Hintergründe zum FM KIU-S
Info:
Gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, werden folgende Zeiträume für die Kinder- und Jugendfrüherkennungsuntersuchungen vorgegeben (in Klammern jeweils die Toleranzgrenzen):
U2: 3.-10. (3.-14.) Lebenstag
U3: 4.-5. (3.-8.) Lebenswoche
U4: 3.-4. (2.-4,5.) Lebensmonat
U5: 6.-7. (5.-8.) Lebensmonat
U6: 10.-12. (9.-14.) Lebensmonat
U7: 21.-24. (20.-27.) Lebensmonat
U7a: 34.-36. (33.-38.) Lebensmonat
U8: 46.-48. (43.-50.) Lebensmonat
U9: 60.-64. (58.-66.) Lebensmonat
J1: 14. (13.-15.) Lebensjahr (Eine Anspruchsberechtigung besteht für Versicherte zwischen dem vollendeten 13. und vollendeten 14. Lebensjahr, was bedeutet, zwischen dem 13. und 14. Geburtstag -> in Lebensjahren ausgedrückt ist das nur das 14. Lebensjahr. Der Toleranzbereich darf 12 Monate vor dem vollendeten 13. Lebensjahr beginnen und 12 Monate nach dem vollendeten 14. Lebensjahr enden, also beginnt er mit dem 12. und endet mit dem 15. Geburtstag.)
Zusätzliche Untersuchungen, die nicht von allen Kassen übernommen werden:
U10: 7.-8. Lebensjahr
U11: 9.-10. Lebensjahr
J2: 16.-17. Lebensjahr
FASM-Einträge im FM_KIU
Ausgehend von den oben aufgeführten Grundlageninformationen, ergeben sich für das FM_KIU folgende FASM-Einträge:
Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen, die Vorgaben sollten auf jeden Fall mit der zuständigen KV abgesprochen werden!