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Formulare- Hintergründe zum FM KIU-S

Info:

Gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, werden folgende Zeiträume für die Kinder- und Jugendfrüherkennungsuntersuchungen vorgegeben (in Klammern jeweils die Toleranzgrenzen):


U2: 3.-10. (3.-14.) Lebenstag

U3: 4.-5. (3.-8.) Lebenswoche

U4: 3.-4. (2.-4,5.) Lebensmonat

U5: 6.-7. (5.-8.) Lebensmonat

U6: 10.-12. (9.-14.) Lebensmonat

U7: 21.-24. (20.-27.) Lebensmonat

U7a: 34.-36. (33.-38.) Lebensmonat

U8: 46.-48. (43.-50.) Lebensmonat

U9: 60.-64. (58.-66.) Lebensmonat

J1: 14. (13.-15.) Lebensjahr (Eine Anspruchsberechtigung besteht für Versicherte zwischen dem vollendeten 13. und vollendeten 14. Lebensjahr, was bedeutet, zwischen dem 13. und 14. Geburtstag -> in Lebensjahren ausgedrückt ist das nur das 14. Lebensjahr. Der Toleranzbereich darf 12 Monate vor dem vollendeten 13. Lebensjahr beginnen und 12 Monate nach dem vollendeten 14. Lebensjahr enden, also beginnt er mit dem 12. und endet mit dem 15. Geburtstag.)

Zusätzliche Untersuchungen, die nicht von allen Kassen übernommen werden:

U10: 7.-8. Lebensjahr

U11: 9.-10. Lebensjahr

J2: 16.-17. Lebensjahr


FASM-Einträge im FM_KIU

Ausgehend von den oben aufgeführten Grundlageninformationen, ergeben sich für das FM_KIU folgende FASM-Einträge:

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Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen, die Vorgaben sollten auf jeden Fall mit der zuständigen KV abgesprochen werden!