Formulare- Verordnung Palliativversorgung (SAPV)
Info:
Welche Vordrucke werden bedruckt?
Die Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln erfolgt unter Verwendung der für die vertragsärztliche Versorgung geltenden Vordrucke (Muster 13, 14, 16 und 18).
Konstanten für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
Für die Durchführung der SAPV werden auf regionaler Ebene sogenannte SAPV-Teams gebildet. Im Rahmen der SAPV können Verordnungen erstellt werden über die in der vertragsärztlichen Versorgung geltenden Muster. Damit eine Differenzierung dieser Verordnungen möglich ist, wird eine spezielle BSNR beginnend mit der 74 zugeteilt. Die Nummer ist AUSSCHLIEßLICH zur Bedruckung der Verordnungen vorgesehen!
Darüber hinaus ist für die Bedruckung entsprechender Verordnungen die Pseudo-LANR 333333300 vorgesehen.
Eine Übermittlung dieser Nummern im Rahmen der KV-Abrechnung ist dagegen nicht vorgesehen. Die Abrechnung der SAPV-Leistungen erfolgt i.d.R. direkt zwischen den Vertragspartner (SAPV-Teams und Krankenkasse).