Praxisstammdaten- Die Bankverbindung auf dem BG-Bericht muss geändert werden
Info:
In der Befunddatei sind die Bankverbindungen unter dem Kürzel BG-Stempel (bitte auch die Kürzel BG-Absender und BG-Bank kontrollieren, sofern diese vorhanden sind) eingetragen und können dort über PSB (Stammdatei Befunde) korrigiert werden.
Außerdem kann man seit dem Update September 02 zum Erfassen der Bankverbindung für den Liquidationsteil der Formulare, das Kürzel BG-Bank benutzen. Das neue Kürzel hat dieselbe Funktion wie das alte Kürzel.
Auch für den alten Befundeintrag D13-Stempel gibt es ein zusätzliches Kürzel. Der Eintrag BG-Arztstempel hat die Funktion des alten Kürzels übernommen und kann zum Erfassen eines vom Kassenarztstempel abweichenden Stempels genutzt werden. Die S-Datei der Formulare berücksichtigt erst die Stempel: BG-Bank und BG-Arztstempel (neu seit Juli 2002). Sind beide Stempel in der Befunddatei nicht vorhanden, greift sich das Formular automatisch die Stempel: BG-Stempel und D13-Stempel (alt). Ist in der Benutzerdatei der Kassenarztstempel oder gar kein Stempel (für den Absender) eingestellt, werden die Stempel: BG-Arztstempel und D13-Stempel nicht abgefragt.
Fall: Praxis möchte zwei verschiedene BG-Stempel nutzen, möchte aber nicht jedes mal den Befund dafür ändern.
Lösung:
In der Befunddatei 2 Befunde erfassen, deren Kürzel beide mit BG-Stempel anfangen, z.B. BG-Stempel1 und BG-Stempel2. Der Befund BG-Stempel selbst darf dann natürlich nicht mehr existieren ! Wenn man dann das Formular ausdruckt, geht ein Fenster mit der Auswahl der beiden Stempel auf. Man bestätigt den gewünschten und fertig.
Hinweis: Der PSB-Eintrag D13-Stempel sollte gelöscht werden, wenn mit einem BG-Arztstempel gearbeitet wird, da dieser sonst nicht in den Druck übernommen wird.