Praxistammdaten- Diagnosen- Corona Virus ICD U07.1!
Problem:
Laut DIMDI und der KBV, soll der Corona Virus mit dem ICD Code U07.1! verschlüsselt werden.
In unserer ICD Hierarchie ist der U07.1! vorhanden, aber die Diagnose lässt sich nicht codieren.
Lösung:
Die Praxen können mit U07.1G codieren, ohne das !-Zeichen. Das !-Zeichen spielt keine Rolle, da es bei der Abrechnung nicht übertragen wird und dient nur zur Markierung, dass diese Diagnose nicht alleine stehen darf. Die KBV hat erst letzte Woche eine neue ICD Hierarchie veröffentlicht. In dieser ist wird der ICD U07.1 mit einem neuen Text versehen sein. Für die Abgabe der Abrechnung benötigen die Praxen auf jeden Fall das Stichtagsupdate, da hier auch das neue Prüfmodul der KBV enthalten sein wird, das bisherige würde sonst den ICD Code ablehnen.
Ohne neues Prüfmodul, was mit dem Stichtagsupdate ausgeliefert wird, würde mit U07.1 ein Fehler im Prüfmodul erscheinen (Abrechnung kann nicht abgegeben werden), die ADT kann aber trotzdem abgegeben werden, da dies technisch nicht unterbunden ist und der Arzt kann sich darauf verlassen, dass die KV keinen Fehler bekommt, da dort sicher schon das neue Prüfmodul im Einsatz sein wird.
Mit dem neuen Prüfmodul muss dann der ICD U07.1! Verwendung finden. Das heißt die Praxis muss die Diagnose im nächsten Quartal (2/20) 1x umcodieren von U07.1 auf U07.1!
Das Ausrufezeichen dient nur dazu, den ICD-Code als Sekundärdiagnosen zu markieren, daß heißt es muss immer auch eine Primärdiagnose vorhanden sein. In der Abrechnung selber wird das ! nicht übertragen. Die KV sieht also nicht, ob der Arzt in der Software ein Ausrufezeichen hatte oder nicht.