Mithilfe der NDT-Abrechnung können Sie Daten aus einer Notfallpraxis im Format NDT exportieren. Über einen ADT-Import können diese Daten zu einem späteren Zeitpunkt in einer anderen Praxis importiert werden.

Voraussetzung für den Export von NDT-Daten ist die Verwendung von Arztkennzeichen. Dies bedeutet, dass jede Eintragung in den medizinischen Daten mit einem Arztkennzeichen gekennzeichnet werden muss.

Hinweis: Gemäß den Datensatzbestimmungen des NDT werden Notfallscheine, die als Nachzügler abgerechnet werden, mit berücksichtigt. Privatpatienten werden nicht exportiert.

Aktivieren Sie für die NDT-Abrechnung diese zunächst in Schritt (1) Bearbeitung von Konstanten und fahren Sie dann mit der Dateierstellung fort:

Bearbeitung von Konstanten