Für die neue Heilmittelverordnung ist gefordert, dass man einzelne Verordnungen stornieren kann, wenn der Patient sie nicht wahrgenommen hat.

Das Stornieren kann im Archivdialog des Formulars durchgeführt werden, den Sie mit Klick auf das Icon form_zwischen.gifblack-form-zwischen.gif aufrufen können.

Stornierte Verordnungen fließen nicht in die Statistik ein. Im Gegensatz zu gelöschten Verordnungen bleiben sie aber im Archiv erhalten und können deshalb zum Erstellen einer weiteren (neuen) Verordnung mit denselben Verordnungsdaten für denselben Patienten verwendet werden.

Stornierten Heilmittelverordnungen wird im Archivdialog das Kürzel STO vorangestellt:

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