Abhängig von Ihrem KV-Bereich werden auf der Ebene der Packungsgrößen sogenannte ARV-Informationen angezeigt, wenn diese zur Verfügung stehen. Die KBV hat mit der ARV-Schnittstelle (Arzneimittelrichtlinienvereinbarung) ein bundeseinheitliches Datensatzformat definiert, in dem sich die Regelungen der einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) wiederfinden. Hier finden Sie Informationen zur Me-Too-Kennzeichnung von Arzneimitteln, Leitsubstanzen etc.

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Während der Verordnung zeigt ein § in der Spalte Hinweise an, dass ein Hinweis auf die ARV-Informationen vorliegt. Mit einem Klick auf [Hinweise] werden ausführliche Informationen des ifap praxisCENTER3  angezeigt.

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