AVWG
AVWG 5.6
Um dem am 01.10.2023 in Kraft getretenen geänderten Anforderungskatalog in der Version 5.6 gerecht zu werden, wurden die folgenden Anpassungen vorgenommen:
Anzeige der Kennzeichnung zu Rote-Hand-Briefen und Blaue-Hand-Schulungsmaterial
Medikamente werden in den medizinischen Daten, eServices sowie im Archiv und der Hausapotheke ggf. mit dem Merkmal RHB (Rote-Hand-Brief) und BHS (Blaue-Hand-Schulungsmaterial) gekennzeichnet.
AVWG 5.1
Um dem am 01.10.2020 in Kraft getretenen geänderten Anforderungskatalog in der Version 5.1 gerecht zu werden, wurden die folgenden Anpassungen im Bereich des Rezepts vorgenommen:
Änderungen bei der Rezeptbedruckung
Vor der PZN eines Arzneimittels wird nun das Präfix "PZN" gedruckt. Die Angabe erfolgt gemäß den Vorgaben ohne Leerzeichen zwischen "PZN" und der eigentlichen Nummer.
Dosierungsangabe und neue Hinweismeldungen
Mit Inkrafttreten des AVWG 5.1 ist es verpflichtend, eine Dosierungsangabe zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Wirkstoffen zu machen.
Dosierungsangaben auf dem Rezept können wie gewohnt unter Einnahmevorschrift drucken und der Auswahl Rezept gemacht werden. Dosierungsangaben auf einem Verordnungsblatt können wie gewohnt mit der Auswahl Verordnungsblatt Raster bzw. Verordnungsblatt Freitext vorgenommen werden.
CGM MEDISTAR wird Sie mit einem Hinweis darauf aufmerksam machen, falls noch keine Dosierungsangabe eingetragen wurde. Dies gilt sowohl für die Dosierung auf dem Rezept als auch auf einem Verordnungsblatt.
Die Dosierungsangabe auf dem Rezept wird ab sofort mit spitzen Klammern gekennzeichnet:
Wenn Sie als Einnahmevorschrift ein Verordnungsblatt oder die Option [gesonderte Dosierungsangabe] wählen, wird der Zusatz >>Dj<< (für "Dosierungsanweisung vorhanden: ja") gedruckt:
Bei BtM-Rezepten wird die Kennzeichnung >>gemäß Schriftlicher Anweisung<< gedruckt, wenn die Dosierungsangabe über ein Verordnungsblatt oder mit einer gesonderten Dosierungsangabe geschieht.
Neue Einnahmevorschrift "gesonderte Dosierungsangabe"
Soll weder auf dem Rezept noch auf einem Verordnungsblatt die Verordnung stehen, weil ein handschriftlicher Zettel oder ein Medikationsplan mitgegeben wird, kann gesonderte Dosierungsangabe im Menü gewählt werden.
AVWG 5.0
Um dem am 01.07.2020 in Kraft getretenen geänderten Anforderungskatalog in der Version 5.0 gerecht zu werden, wurden die folgenden Anpassungen im Bereich des Rezepts und der Hausapotheke vorgenommen:
Änderungsliste
In der Hausapotheke gibt es eine Schaltfläche [Änderungsliste], mit der die Änderungsliste aufgerufen werden kann (zusätzlich zu der Möglichkeit des Aufrufs über die Hausapotheke-Zusatzdienste (PSPZ)):
Informationen direkt einsehbar
Bei der Wiederverordnung und auch in der Hausapotheke werden mit Informationen direkt angezeigt, sodass ein Scrollen des Dialoges nicht mehr notwendig ist. Die Informationen sind zu dem ausgewählten Präparat direkt einsehbar.
Alle weiteren Informationen zu dem Medikament sind über die Schaltfläche [Hinweise] abgebildet.
Neue Hinweismeldung
Es gibt eine Hinweismeldung bei Präparaten, die keine therapiegerechte Packungsgröße haben. Wenn die Meldung abgebrochen wird, wird kein Präparat auf das Rezept übernommen.
ICD-Suche im Rezept in den MDs
Eine Suche über "ICD" ist sowohl im Rezept als auch in den Medizinischen Daten (MDs) möglich. Über das Kürzel (ICD:) im Suchfeld ist die Suche ebenfalls möglich.
Außerdem ist die Suchart ICD in den Rezepteinstellungen berücksichtigt und voreinstellbar.
Patientenspezifische Konfigurationseinstellung für Rezeptmuster
In den Rezepteinstellungen gibt es im Register Allgemein - 2 im Bereich Vordruckauswahl eine Schaltfläche [Patientenbezogene Vordruckauswahl].
Nach dem Anklicken öffnet sich die patientenbezogene Vordruckauswahl, in der Medikamente und auch Vordrucke aufgeführt sind, die für diesen Patienten gespeichert wurden.
AVWG 4.0
Zum 1. April 2018 sind einige wichtige Neuregelungen und Erweiterungen des Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) in Kraft getreten. „Als Grundlage für eine wirtschaftliche Verordnungsweise haben die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie die Krankenkassen und ihre Verbände die Vertragsärzte auch vergleichend über preisgünstige verordnungsfähige Leistungen, einschließlich der jeweiligen Preise und Entgelte, zu informieren sowie nach dem allgemeinen anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse Hinweise zu Indikation und therapeutischem Nutzen zu geben. Diese Informationen sind dem Arzt gemäß den Regelungen dieses Anforderungskatalogs in der Verordnungssoftware/Arzneimitteldatenbank in aktueller Form und vollständig zur Verfügung zu stellen“ (Auszug AVWG 4.0).
Anzeige Nutzenbewertung und Praxisbesonderheiten
Präparate, zu denen ein Beschluss zur Nutzenbewertung nach §35a SGB V (Arzneimittelrichtlinie Anlage XII) vorliegt oder für die eine Praxisbesonderheit nach §130b SGB V vereinbart ist, werden in der Hausapotheke und im ipC gekennzeichnet. In der Hinweisspalte wird für die Nutzenbewertung das Kennzeichen "NB" und für die Praxisbesonderheit das Kennzeichen "PB" angezeigt.
Bei der Verordnung werden im Hinweisdialog Begründungstexte mit Informationen zur Nutzenbewertung oder Praxisbesonderheit angezeigt. Zusätzlich sind die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) und GKV-Spitzenverband bereitgestellten offiziellen Dokumente im Lieferumfang des ifap praxisCENTER enthalten und können über einen Link direkt geöffnet werden.
Änderungsliste für Hausapothekenartikel
Beim ersten Programmstart nach einem Update des ipC wird für alle Präparate in der Hausliste eine Änderungsliste im Vergleich zum zuvor installierten Datenstand erstellt. Die Änderungsliste wird in Form eines HTML automatisch im Standardbrowser des Systems geöffnet und in der Anwendung wird ein Hinweis angezeigt. Die Liste enthält pro PZN die ursprünglichen und neuen Werte der Attribute Handelsname, Preis, Festbetrag, Vertriebsstatus, Darreichungsform, Menge, Mengeneinheit, Normpackungsgröße, Merkmal Apothekenpflicht und Merkmal Verschreibungspflicht. Darüber hinaus werden gelöschte PZN ausgewiesen. Die Liste kann jederzeit über die Schaltfläche [Änderungsliste] in der Hausapotheke oder über die Hausapotheken-Zusatzdienste abgerufen werden.
Aktualisierung des Datenstandes: 1 x monatlich
Für die Software sind regelmäßig aktualisierte Arzneimittelstammdaten bereitzustellen. Durch die regelmäßigen Updates wird gewährleistet, dass sämtliche Arzneimittelstammdaten auf dem zum Zeitpunkt des Updates aktuellen Stand der veröffentlichten Angaben der pharmazeutischen Unternehmer nach § 131 Abs. 4 SGB V dargestellt sind. Wenn Sie die Datenupdates bereits online über das ipC beziehen, wird Ihnen im ipC ein kleiner Hinweis „Neues Update verfügbar“ angezeigt und am I-Button in der oberen Buttonleiste wird ein kleines blaues Symbol für Update dargestellt.
Neu ist, dass fünf Tage nach der letzten Online-Prüfung eine Erinnerungsmeldung an selber Stelle erscheint: "Ein Update ist verfügbar, das Sie noch nicht installiert haben. Bitte installieren Sie den neuen Datenstand, um die Aktualität der Arzneimittelstammdaten zu gewährleisten." Diese Meldung wird Ihnen nur einmalig beim ersten Start angezeigt, eine Bestätigung ist nicht erforderlich.
Wenn Sie die Datenupdates bisher noch nicht automatisch online über das ipC erhalten, wird Ihnen die Erinnerungsmeldung am 5. Tag des Monats oder beim ersten Start nach diesem Datum angezeigt. Mit Klick auf den I-Button -> „Update starten“ können Sie den aktuellen Datenstand bequem herunterladen. Beachten Sie, dass für das ipC bereits seit Längerem die Möglichkeit besteht, Datenaktualisierungen sogar alle 2 Wochen zu beziehen.
Erweiterung der Angaben in der Hausapotheke und Wiederverordnungen
Die Angaben zu Arzneimitteln wurden erweitert um
- Kennzeichnung: AVP liegt über/unter/gleich Festbetrag
- Kennzeichnung: Import/Reimport-Arzneimittel
- Wirkstärken
- Kennzeichnung Verordnungsausschluss
- Kennzeichnung Verordnungseinschränkung
- Kennzeichnung, falls Arzneimittel von der regionalen Arzneimittelvereinbarung betroffen ist
- Kennzeichnung: Apothekenpflichtig/Verschreibungspflichtig
- Kennzeichnung: teratogenes Arzneimittel
- Kennzeichnung BTM
- Kennzeichnung: Dokumentationspflicht nach Transfusionsgesetz
- Kennzeichnung: Negativliste
- Kennzeichnung: Ausnahme aus Verordnungsausschuss von bedingten Lifestyle-Präparaten
- Kennzeichnung bei Jugendlichen > 12 Jahre und Erwachsenen, falls es Ausnahmen gibt (OTX)
- Kennzeichnung, falls Arzneimittel Verordnungseinschränkungen unterliegt (Anlage III)
- Kennzeichnung, falls Arzneimittel Verordnungsausschlüssen unterliegt (Anlage III)
- Kennzeichnung, falls Therapiehinweis nach G-BA
- Kennzeichnung, falls preisgünstigeres Produkt vorliegt
- Kennzeichnung, falls ausgewähltes Produkt nicht rabattiert ist, dass andere rabattierte Produkte mit demselben Wirkstoff für die Krankenkasse des jeweiligen Patienten zur Verfügung steht
- Kennzeichnung verordnungsfähiges Medizinprodukt
- Kennzeichnung falls Vertriebsstatus außer Handel oder nicht verkehrsfähig ist
Tipp: Verordnungseinschränkungen werden mit einem gelben und Verordnungsausschlüsse mit einem roten Kreis markiert.
Anzeige von Hinweisen während des Verordnungsvorgangs
Vor oder während des Verordnungsvorgangs aus der Hausapotheke heraus werden Hinweise zu Arzneimittelvereinbarungen angezeigt. Diese Hinweise können jederzeit über Klick auf die entsprechende Schaltfläche erneut angezeigt werden.
Tipp: Die Hinweise werden auch beim BMP und bei eSERVICES Online-Rezepten angezeigt.
Deaktivieren von Pharmainformaitonen
Innerhalb des Rezeptes, der Wiederverordnung und in der Hausapotheke kann oberhalb des Werbefensters mit Klick auf die dort zu dem Zeitpunkt angezeigte Pharmainformation ausgeschaltet werden.
Erweiterung Rezeptbedruckung
Zusätzlich zu den bisherigen Angaben werden die Rezepte mit der PZN des Arzneimittels sowie Name des Importeurs im Falle eines Reimports bedruckt.
Hinweismeldungen
Falls ein teratogenes Arzneimittel auf Muster 16 verordnet wird, erscheint eine Hinweismeldung und es wird das T-Rezept ausgewählt.
Hinweis: Wenn im ipC unter Extras > Optionen > Warnmeldungen die Anzeige von Warnmeldungen deaktiviert wurde, werden diese auch nicht mehr in der Hausapotheke und bei den Wiederverordnungen angezeigt.