Krankenscheine
Beim Anlegen eines Scheins in der Krankenscheinabgabemaske (KA) muss festgelegt werden, ob der Schein für die Behandlung zur Abrechnung über die KV angelegt wird (KV-Schein) oder ob der Schein über einen Kollektiv-/Selektivvertrag (Selektivvertrags-Schein) abzurechnen ist.
Für Facharztvertragsteilnehmer und bei Vertretungs- und Zielauftragsfällen war es früher erforderlich, in der Patienteneinschreibung einen Eintrag für das Behandlungsquartal anzulegen. Jetzt ist es ausreichend, in der Krankenscheinabgabe einen Schein anzulegen.