Wenn Sie erbrachte Leistungen für Teilnehmer eines Kollektiv-/Selektivvertrags erst in einem Folgequartal abrechnen möchten, tragen Sie Ihren Schein wie gewohnt ein (mit den korrekten Daten von … bis) und im Feld Abrechnung im Quartal das Quartal, in dem der Schein abgerechnet werden soll.

Es können Leistungen der letzten vier Quartale rückwirkend als Nachtragsleistung abgerechnet werden.