Hinweise zur Ausfüllanleitung
I) Vorbemerkung
Die Dokumentation stellt ein Kernelement zur Umsetzung des Disease-Management-Programms dar. Neben der Erhebung der Ausgangsdaten (Erstdokumentation) und der Sicherung der Einschreibungsdiagnose erfüllt die Dokumentation weitere wichtige Funktionen:
Sie dient als Checkliste bezüglich medikamentöser und nicht-medikamentöser Maßnahmen, indikationsbezogener Risikofaktoren und Kontrolluntersuchungen.
Sie stellt einen Informationsspeicher für Sie und Ihre Patientin dar und hält gemeinsame Zielvereinbarungen fest.
Sie kann bei notwendigen Über- und Einweisungen als Begleitbrief dienen.
Schließlich bildet die Dokumentation die Basis für die Gestaltung Ihres individuellen Feedback-Berichts und für die Programmevaluation.
Die sorgfältige Eintragung der Daten ist daher überaus wichtig und ist für Sie, Ihre Patientin und alle mitbehandelnden Ärzte von Vorteil. Nicht zuletzt kann eine Vergütung an Sie nur bei vollständig ausgefüllter Dokumentation erfolgen.
II) Allgemeine Fragen
Welche Patienten können eingeschrieben werden?
Eingeschrieben werden können alle gesetzlich krankenversicherten Patientinnen mit Brustkrebs (incl. DCIS) oder einem lokoregionären Rezidiv, bei denen die Erkrankung eindeutig durch eine histologische Sicherung diagnostiziert ist und die Diagnosestellung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt, sowie Patientinnen mit Fernmetastasen der Brustkrebserkrankung, sofern die Krankenkasse der Patientin einen entsprechenden Vertrag mit der jeweiligen KV abgeschlossen hat.
Das alleinige Vorliegen eines lobulären Carcinoma in situ (LCIS) rechtfertigt nicht die Aufnahme in strukturierte Behandlungsprogramme. Männliche Patienten können nicht am DMP Brustkrebs teilnehmen.
Wann ist die Dokumentation vollständig?
Die Dokumentation ist vollständig, wenn zu jedem Fragenkomplex die erforderlichen Angaben gemacht worden sind.
Denken Sie daran, eine Sicherheitskopie des Datensatzes anzufertigen und Ihrer Patientin jeweils einen Ausdruck der ausgefüllten Dokumentation auszuhändigen.
Bedenken Sie, dass aufgrund vertraglicher Regelungen nur bei vollständig ausgefüllten Dokumentationen und Einhaltung der Dokumentationsfristen eine Vergütung an Sie möglich ist.
Wie erfolgt die Dokumentation bei präoperativer Einschreibung?
Da beim DMP Brustkrebs die zur Einschreibung erforderliche histologische Sicherung des Befundes in der Regel vor dem therapeutischen Eingriff erfolgt, gilt für die Fälle, in denen eine Operation erst zu einem späteren Zeitpunkt geplant ist sowie für die Fälle, in denen grundsätzlich keine OP geplant ist, eine Dokumentation auch dann als vollständig zu werten, wenn in Abschnitt 2 (Anamnese und Behandlungsstatus) die Angabe zu Ziffer 2.1 „OP geplant“ oder „OP nicht geplant“ lautet und im Weiteren sich die Angaben in im Abschnitt 3 „aktueller Befundstatus des Primärtumors/kontralateralen Brustkrebs“ auf die klinische Befunde beziehen. Nach erfolgter chirurgischer Primärtherapie sind ausschließlich die Angaben zu Ziffer 2.1 sowie zu Abschnitt 3 (Ziffer 3.1. – 3.5) und 4 innerhalb von vier Wochen nach erfolgter Operation auf einem weiteren Erstdokumentationsbogen zu aktualisieren. Die übrigen Abschnitte sind nicht erneut auszufüllen.
Füllen Sie aus verarbeitungstechnischen Gründen auch nicht nochmals den Abschnitt 6 „sonstige Befunde“ aus. Die so erstellte Dokumentation ist abhängig vom Operationsdatum zu erstellen. Sie kann daher auch zeitlich nach einer Folgedokumentation erstellt werden und hat keinen Einfluss auf den Teilnahmebeginn Ihrer Patientin. Beachten Sie dabei auch, dass eine solche Erstdokumentation nicht die regelhafte Folgedokumentation ersetzten kann.
In welchem Rhythmus sind die Dokumentationen zu erstellen?
Die Dokumentation sollte nach Möglichkeit bei jedem Nachsorgetermin erstellt werden. Entsprechend den Ausführungen in der DMP-Anforderungen-Richtlinie gilt hierzu folgendes:
Die Dokumentation erfolgt bei Patientinnen mit einer Einschreibung aufgrund eines Primärtumors, eines kontralateralen Brustkrebses oder eines lokoregionären Rezidivs innerhalb der ersten fünf Jahre nach histologischer Sicherung mindestens jedes zweite Quartal.
Tritt innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach histologischer Sicherung kein neues Ereignis (lokoregionäres Rezidiv, kontralateraler Brustkrebs) auf, erfolgt die Dokumentation ab dem sechsten Jahr mindestens jedes vierte Quartal.
Tritt ein neues Ereignis (lokoregionäres Rezidiv, kontralateraler Brustkrebs) während oder nach Ablauf der ersten 5 Jahre nach Sicherung des Erstbefundes auf, muss die Dokumentation innerhalb der nachfolgenden fünf Jahre nach histologischer Sicherung des jeweils neu aufgetretenen Ereignisses wiederum mindestens jedes zweite Quartal erfolgen.
Abweichend davon werden Patientinnen mit Einschreibung wegen Fernmetastasen oder mit im Verlauf einer bestehenden Teilnahme auftretender Fernmetastasen über den gesamten Teilnahmezeitraum ab der diagnostischen Sicherung der Fernmetastasen mindestens jedes zweite Quartal dokumentiert.
Bei allen teilnehmenden Patientinnen können im individuellen Fall kürzere Abstände gewählt werden. So kann auch unabhängig von der Erkrankungsdauer bzw. dem Grund der Einschreibung eine Dokumentation jedes zweite Quartal oder quartalsweise erstellt werden.
Was ist bei einer Neuerkrankung während einer bereits bestehenden Teilnahme zu beachten?
Wie oben beschrieben, ändert sich in Abhängigkeit von dem Auftreten eines neuen Ereignisses während der bestehenden Teilnahme das Dokumentationsintervall. Tritt ein neues Ereignis nach Ablauf des 5. Jahres nach Sicherung der Erstdiagnose eines Primärtumors, eines lokoregionären Rezidivs oder eines kontralateralen Brustkrebses auf, so wechselt das Dokumentationsintervall von mindestens jedes vierte Quartal (bzw. einmal jährlich) auf mindestens jedes zweite Quartal. Um fehlende Dokumentationen und damit ggf. eine Beendigung der Teilnahme Ihrer Patientin zu vermeiden, ist es daher unbedingt erforderlich, dass jedes neue Ereignis während einer bestehenden Teilnahme zeitnah zur histologischen Sicherung, spätestens bei der nächsten fälligen Dokumentation, mittels einer vollständigen Folgedokumentation an die Krankenkasse gemeldet wird. Damit wird die Krankenkasse u. a. in die Lage versetzt, Sie und Ihre Patientin an anstehende Dokumentationstermine zu erinnern.
Wie werden die Dokumentationen weitergeleitet und honoriert?
Nach der Erstellung der Dokumentation ist diese innerhalb von 10 Kalendertagen nach Ablauf des Dokumentationszeitraumes an die Datenstelle zu übermitteln. Sollten die von Ihnen vorgenommenen Angaben in der Dokumentation unvollständig oder unplausibel sein, wird sie in Kopie an Sie zur Korrektur zurückgeschickt. Die vollständige und plausible Dokumentation muss inklusive abgeschlossener Korrektur bzw. Vervollständigung erneut von Ihnen unter Angabe des Korrekturdatums zurückgesandt werden und der vertraglich vereinbarten Datenstelle innerhalb von 52 Kalendertagen nach Ende des Quartals, in dem die Dokumentation erstellt wurde, vorliegen.
Wenn Sie noch Fragen zum Ausfüllen oder zur Handhabung der Dokumentation haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Bearbeitungshinweis zur Dokumentation Brustkrebs Version 3, Stand 26-04-2018)