E-Rezept stornieren
Falls ein E-Rezept irrtümlich oder mit fehlerhaften Angaben verschickt wurde, kann es storniert werden. Öffnen Sie hierzu im Formular Rezept das [Archiv]:
Markieren Sie im Archiv die zu stornierende(n) Verordnung(en) und klicken Sie auf [Löschen/Stornieren].
Stornieren einer Mehrfachverordnung
Beim Stornieren einer Mehrfachverordnung erhalten Sie ggf. eine Meldung, ob Sie die in der Zukunft liegenden Teilverordnungen ebenfalls löschen möchten.
Rezepte, die keine E-Rezepte sind (z. B. Privat- oder BTM-Rezepte) können gleichzeitig mit E-Rezepten zum Löschen ausgewählt werden. Bei Betätigung von [Löschen/Stornieren] werden diese Rezepte im Archiv gelöscht und die E-Rezepte bei der gematik storniert und danach im Archiv gelöscht.
Für das Stornieren ist keine Signatur erforderlich. Einträge, die zu der stornierten Verordnung in den medizinischen Daten gespeichert wurden (in der Regel M-Zeilen), müssen ggf. manuell gelöscht werden.
Wenn der Patient das E-Rezept nicht bereits eingelöst hat, wird der Apotheker von seinem System einen Hinweis erhalten, dass die Verordnung storniert wurde, wenn der Patient das E-Rezept einlösen will.