Die eAU ist in das Ihnen bekannte Formular Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung integriert. Der Aufruf und das grundsätzliche Ausfüllen erfolgen unverändert. Die Unterschiede liegen beim Druck, wo zusätzlich zum Druck das Exemplar für die Krankenkasse entweder direkt signiert und versendet oder in die Signaturliste gelegt wird.

Prüfung auf die Teilnahme der Kasse beim Formularaufruf

Bei Nutzung der eAU muss bei jedem Formularaufruf neu geprüft werden, ob die Krankenkasse des Patienten am eAU-Verfahren teilnimmt und an welche E-Mail-Adresse die eAU ggf. zu versenden ist. Diese Prüfung kann, je nach Erreichbarkeit der Server, den Formularaufruf etwas verlangsamen.

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eAU signieren und versenden