Zum 01.07.2022 wurde die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in Deutschland für gesetzlich Versicherte flächendeckend eingeführt.

Ärzte/Ärztinnen sind nach SGB V §295 ab diesem Zeitpunkt dazu verpflichtet, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf elektronischem Weg an die Krankenkassen zu versenden.

KIM (Kommunikation im Medizinwesen) wird dabei den bisherigen Standard KV-Connect ablösen und zukünftig als ausschließlicher Kommunikationsweg dienen.

Exemplar für die Krankenkasse

Das Exemplar der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, das die Krankenkasse erhält, kann entweder direkt signiert und versendet werden, oder Sie können es (ähnlich einem Druckauftrag) zunächst in die Signaturliste legen und z. B. nach Ende der Sprechstunde den gesamten Stapel der dort abgelegten eAUs signieren und versenden.

Achtung: Das Signieren von Dokumenten muss immer durch einen Arzt erfolgen. Es ist nicht zulässig, MFA einen Signaturvorgang durchführen zu lassen.

Ausdruck des Arbeitgeberexemplars

Seit dem 01.01.2023 sind die Arbeitgeber verpflichtet, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihrer Mitarbeiter bei der jeweiligen Krankenkasse elektronisch anzufordern. Die Praxis versendet die eAU weiterhin an die Krankenkasse, und der Arbeitgeber ruft sie von dort ab. Der Ausdruck des AU-Exemplars für den Arbeitgeber durch die Praxen entfällt somit.

Über die Schaltfläche "Arbeitgeberausdruck" des Formulars können Sie einstellen, dass das Exemplar für den Arbeitgeber dennoch ausgedruckt werden soll:

Exemplar für den Arbeitgeber wird gedruckt.
Exemplar für den Arbeitgeber wird nicht gedruckt

Die Vorbelegung dieser Schaltfläche können Sie in den Einstellungen des AU-Formulars anpassen. Aktivieren Sie dazu in den AU-Formulareinstellungen im Register eAU die Checkbox eAU-Exemplar für den Arbeitgeber als Standard drucken.

Technische Voraussetzungen für die Nutzung der eAU

Damit Sie KIM und damit auch die eAU komfortabel aus Ihrem CGM MEDISTAR heraus nutzen können, müssen Sie mit Ihrer Praxis einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Konnektor mit Konnektor-Version PTV 3 oder höher ist vorhanden

    Hinweis: Für die Verwendung der Komfortsignatur ist die Konnektor-Version PTV 4+ sowie die TLS-Einrichtung (Transport Layer Security) am Konnektor nötig. Wenden Sie sich für die Einrichtung der TLS-Verschlüsselung ggf. an Ihren Vertriebs- und Servicepartner.

  • Kartenterminal zum Einlesen des eHBA ist vorhanden und korrekt eingerichtet (erforderliche Anpassungen im Infomodell des Konnektors sind erfolgt)

  • eHBA (G2 oder höher, diesen können Sie unter https://www.d-trust.net/cgm bestellen) oder SMC-B ist vorhanden (für die Verwendung der Komfortsignatur ist zwingend der eHBA G2 erforderlich)

  • KIM-Praxiskommunikationsschnittstelle lizenziert (wenden Sie sich ggf. an Ihren Vertriebs- und Servicepartner)

  • KIM-Mailadresse vorhanden (bestellbar über kim-shop.cgm.com)

  • KIM-Einrichtung in CGM MEDISTAR durchgeführt (sollte noch keine KIM-Einrichtung erfolgt sein, wenden Sie sich an Ihren Vertriebs- und Servicepartner)

  • Es wurde geprüft, ob für das neue Druckverfahren mittels KBV-Stylesheet ein Laserdrucker zum Einsatz kommen soll, und dieser Drucker wurde ggf. bestellt und installiert.

    weitere Informationen zum Drucker