KFO-Druckauswahl
Mit Anwahl des Druckersymbols
oder mit der Taste F11erhält
man die Möglichkeit die Abrechnungsfälle oder einen Listendruck vorzunehmen
:
Die aktuell eingestellte Liste wird dabei zum Drucken vorgeschlagen.
Befindet man sich z.B. in der Liste der "abrechenbaren Fälle",
werden diese zum Drucken markiert. Mit F11
oder Mausklick auf wird der
Druck des markierten Punktes gestartet. Aus dieser Druckerauswahl können
aber auch alle anderen Protokolle oder z.B. auch KVK/KS-Mahnungen für
die Patienten ausgedruckt werden.
In einigen KZVen (z.B. KZV Niedersachsen) müssen zu den KFO-Rechnungen folgende Zusammenstellungen eingereicht werden:
-
Primärkassen (Krankenkasse, Vers.Gr., Fall-Nr, Name des Patienten, Kassenanteil, Zahl der insges. eingereichten Fälle, Kassenanteile Gesamt)
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Ersatzkassen (Krankenkasse, Vers.Gr., Fall-Nr, Name des Patienten, Kassenanteil, Zahl der insges. eingereichten Fälle, Kassenanteile Gesamt)
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Fremde gesetzliche Krankenkassen (Krankenkasse, Vers.Gr., Fall-Nr, Name des Patienten, Kassenanteil, Zahl der insges. eingereichten Fälle, Kassenanteile Gesamt)
- Gesamteinreichungsblatt (mit Anzahl der Fälle und Gesamtbetrag der o.a. Zusammenstellungen)
Nach dem Ausdruck der KFO-Rechnungen über den Punkt "Abrechnung aller mit einem Häkchen versehenen Fälle" erhält man die Möglichkeit die Einreichungslisten und das Gesamteinreichungsblatt zu drucken. Danach erhält man die Möglichkeit die Abrechnungsdatei zu erstellen.
Die KZV-Zusammenstellungslisten und das KZV-Gesamteinreichungsblatt können auch zu einem späteren Zeitpunkt über das Druckersymbol und Auswahl aus den Druckvorschlägen gedruckt werden. Voraussetzung ist, dass der Druck der KFO-Rechnungen bereits stattgefunden hat.
Wählen Sie "KZV-Gesamteinreichungsblatt mit Dateiversand" (in diesem Fall wird das Kreuz auf dem Formular unter "Diskette und Formular" gesetzt) oder "KZV-Gesamteinreichungsblatt ohne Diskettenversand" (in diesem Fall wird das Kreuz auf dem Formular unter "nur Formular" gesetzt).
Der letzte Punkt der Liste "Leerquartale
für Pläne ohne Quartalsleistungen hochsetzen" wird mit Enter oder Mausklick gestartet.
Dieser Vorgang kann nicht mehr rückgängig gemacht werden und sollte daher
erst nach erfolgter KFO-Quartalsabrechnung gestartet werden.
Bei der Bearbeitung werden alle Patienten berücksichtigt, bei denen ein
KFO-Plan mit geplanten Leerquartalen vorhanden ist (in der Regel mit der
Dauer 16) und bei denen mindestens die 12. Abschlagszahlung abgerechnet
wurde (sich also im 12. bis 15. Quartal befinden).
Nach Erreichen des 4. Leerquartals (Quartal 16) werden diese Patienten dann nicht mehr berücksichtigt.
Sofern dieser Punkt versehentlich nochmal für das gleiche Quartal angewählt wird, erhalten Sie einen Hinweis darauf.