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Formulare- Rezept-Ifap- Preise Verbandmittel, Hilfsmittel, Teststreifen

Info:

Warum die Preise der Verband-, Hilfsmittel und Teststreifen im IPC3 mal abgebildet werden und mal nicht, erfahren Sie hier in der Antwort von ifap:

Für Verbandmittel, Hilfsmittel, etc. existieren - anders als für Arzneimittel, für welche die Arzneimittelpreisverordnung nach SGB V, respektive Arzneimittelgesetz den Apothekenverkaufspreis dezidiert definiert - keine gesetzlich festgelegten Preise. Dies bedeutet, dass die Abgabepreise zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung bundesweit nicht einheitlich sind, sie werden zwischen Kostenträgern und Anbietern vertraglich individuell geregelt.

Neben regionalen Unterschieden müssen zudem differierende Preisniveaus zwischen Apotheken, Sanitätshäusern, Medizintechnikhändlern und anderen Anbietern berücksichtigt werden. Eine Abbildung in der Praxissoftware ist aufgrund dessen nicht ohne weiteres zu bewerkstelligen, zumal die korrelierenden Lieferverträge nicht zentral und/oder digital vorliegen.

Der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist besagter Sachverhalt bekannt, sie fordert gesetzliche Regularien, welche eine datentechnische Implementierung in der Praxisverwaltungssoftware ermöglichen.

Um den Anwender in der Interimszeit bis zur zentralen Bereitstellung der Verbandmittelpreise von verantwortlicher Instanz unterstützen zu können, deklariert das ifap praxisCENTER®3 bereits seit Datenstand 15.09.2012 den bundeseinheitlichen Apothekeneinkaufspreis (AEP), der für die Beurteilung einer wirtschaftlichen Verordnung geeignet ist (vgl. nachfolgende exemplarische Visualisierung). Besagte Darstellung wird von den pharmazeutischen Anbietern als sinnvoll erachtet und befürwortet. Eine darüber hinaus gehende Deklaration ist uns aufgrund der oben angeführten Aspekte zum aktuellen Zeitpunkt leider nicht möglich, da uns die individuellen Lieferverträge nicht vorliegen.

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