Sie können das Formular "Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4)" elektronisch an die AOK NordWest und AOK Sachsen-Anhalt übermitteln, wenn die Patientinnen und Patienten ihre Einwilligung dazu erteilen. Diese Einwilligung ist für die elektronische Übermittlung zwingend erforderlich. Datenschutz und Datensicherheit werden von der AOK NordWest innerhalb ihres eigenen Verantwortungsbereichs sichergestellt. Die Datenübermittlung erfolgt über den Kommunikationsdienst KIM.

Für die elektronische Übermittlung von Muster 4 an eine Krankenkasse müssen neben den grundsätzlichen technischen Voraussetzungen für den Versand von eFormularen (s. eAU) folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Patient, für den Sie die eKrankenbeförderung ausstellen möchten, ist bei einer teilnehmenden Krankenkasse versichert und hat seine Einwilligung zur elektronischen Übermittlung des Formulars erteilt

  • Das Formular eKrankenbeförderung sowie der jeweilige Kostenträger sind im Konfigurationsdialog für eFormulare (Kommando IEF) von CGM MEDISTAR aktiviert:

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Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden Sie beim Aufruf des Formulars durch ein Hinweisfenster darüber informiert, dass die elektronische Übermittlung des Formulars möglich ist. In der dort verlinkten PDF-Datei können Sie bei Bedarf nähere Informationen über das Modul, den Mehrwert für Sie, Ihre Patienten und die Krankenkasse sowie über den Datenschutz nachlesen. Diese Praxisinformation wird im späteren Schritt der Einwilligungsdokumentation erneut zur Anzeige angeboten.

Ein Ausdruck des Formulars findet immer statt, auch wenn es elektronisch an die Krankenkasse übermittelt wird.

Händigen Sie Ihren Patienten auch wie gewohnt die gedruckte Papierverordnung aus. Diese muss zwar nicht mehr zur Genehmigung bei der Krankenkasse eingereicht werden, dient aber dennoch zur Vorlage beim Fahrdienstleister.