Formulare- Rezept- Angabe des Herstellers bei Importpräparaten
Problem:
In Ifap steht bei der Verordnung eines Originalpräparates kein Firmenname/Hersteller dabei. Laut Aussage einer Apotheke wird bei fehlender Hersteller-Angabe ein Präparat mit dem genannten Wirkstoff abgegeben, egal von welcher Firma.
Erst wenn man in Ifap ein Alternativpräparat verordnet, wird auch der Firmenname mitgedruckt.
Zur Erläuterung dieses Sachverhaltes dient folgende Info von ifap: Gem. Abs. P3-700 i.V.m. P3-710 des Anforderungskataloges nach § 73 Abs. 8 SGB V für Verordnungssoftware/Arzneimitteldatenbanken ist die Deklaration des pharm. Anbieters beim Rezeptdruck nur bei Reimporten statthaft. Die spezifizierenden FAQ zum Anforderungskatalog nach § 73 Abs. 8 SGB vom 15.10.2012 legitimieren den Aufdruck der Hersteller-Bezeichnung weiterhin bei Originalpräparaten, für die Reimporte existieren. Aufgrund der Identifikations-/Differenzierungsproblematik von Reimporten und Parallelimporten sowie des Umstandes, dass deren Marktpräsenz mitunter sehr stark fluktuiert, ist eine entsprechende Kennzeichnung nur bedingt praktikabel. Die eindeutige Präparate- und Anbieteridentifikation im Falle einer Nec-aut-idem-Verordnung via PZN erscheint uns somit als unmittelbar zweckdienlich und wird per FAQ zum Anforderungskatalog nach § 73 Abs. 8 SGB vom 15.10.2012 ausdrücklich erlaubt. Die bereits realisierte Vorgehensweise muss unseres Erachtens somit als Mittel der Wahl gelten.
Lösung:
Demnach muß beim Setzen von "nec. aut idem" die PZN mit angegeben und gedruckt werden, damit die Apotheke das Originalpräparat ausgibt.